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ArbG Stuttgart, 10.10.2017 - 25 BV 55/17 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 10.10.2017 - 25 BV 55/17
- LAG Baden-Württemberg, 02.08.2018 - 17 TaBV 7/17
Wird zitiert von ...
- LAG Baden-Württemberg, 02.08.2018 - 17 TaBV 7/17
Eingruppierung während der Einarbeitung - zukünftige Tätigkeitsgruppe
Auf die Beschwerde des Betriebsrates wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 10. Oktober 2017 - 25 BV 55/17 - abgeändert:.den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 10.10.2017 - 25 BV 55/17 zu ändern und den Antrag zurückzuweisen.
Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 10.10.2017 (Az. 25 BV 55/17) wird zurückgewiesen.
Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 10.10.2017 (Az. 25 BV 55/17) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Zustimmung zur Eingruppierung der Mitarbeiterin Frau P. in Tätigkeitsgruppe E, Stufe G des Vergütungsrahmentarifvertrags TÜV SÜD (VRTV) ersetzt wird.