Rechtsprechung
ArbG Stuttgart, 14.08.2020 - 24 Ca 4003/20 |
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 14.08.2020 - 24 Ca 4003/20
- LAG Baden-Württemberg, 04.03.2021 - 3 Sa 45/20
- BAG, 18.11.2021 - 2 AZR 236/21
Wird zitiert von ...
- LAG Baden-Württemberg, 04.03.2021 - 3 Sa 45/20
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zustellungsurkunde - fehlender Vermerk …
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 14. August 2020 - 24 Ca 4003/20 - wird zurückgewiesen.Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 14. August 2020 - 24 Ca 4003/20 - wird das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 8. Juli 2020 - 24 Ca 4003/20 - aufgehoben und die Klage abgewiesen.
- 24 Ca 4003/20 - wird abgeändert.
Unter Aufhebung des Versäumnisurteils des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 8. Juli 2020 - 24 Ca 4003/20 - wird die Klage abgewiesen.
Für den Fall, dass das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 14. August 2020 - 24 Ca 4003/20 - dahingehend abgeändert wird, dass das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 8. Juli 2020.
- 24 Ca 4003/20 - aufgehoben und die Klage abgewiesen wird: Der Kläger wird verurteilt, an den Beklagten 2.126,79 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10. November 2020 zu bezahlen.