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ArbG Stuttgart, 24.07.2020 - 3 BV 127/20 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 24.07.2020 - 3 BV 127/20
- LAG Baden-Württemberg, 01.10.2020 - 3 TaBV 4/20
Wird zitiert von ...
- LAG Baden-Württemberg, 01.10.2020 - 3 TaBV 4/20
Beisitzerzahl - Einigungsstelle - Gefährdungsbeurteilung
Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 24. Juli 2020 - Aktenzeichen: 3 BV 127/20 - abgeändert.den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 24. Juli 2020 - 3 BV 127/20 - abzuändern und die Anzahl der Beisitzer der von der Arbeitgeberin angerufenen Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand "Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Durchführung von psychischen Gefährdungsbeurteilungen" für den Betriebsrat und für die Arbeitgeberin jeweils auf drei festzulegen.