Rechtsprechung
   ArbG Stuttgart, 25.02.2009 - 20 Ca 1933/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4157
ArbG Stuttgart, 25.02.2009 - 20 Ca 1933/08 (https://dejure.org/2009,4157)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 25.02.2009 - 20 Ca 1933/08 (https://dejure.org/2009,4157)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Februar 2009 - 20 Ca 1933/08 (https://dejure.org/2009,4157)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,4157) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Anspruch auf Dienstwagennutzung nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Entzugs einer privaten Nutzungsmöglichkeit an einem Dienstfahrzeug nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums im Krankheitsfall; Entfallen der Verpflichtung zur Gebrauchsüberlassung bei Entfallen eines Entgeltanspruchs

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Krankheit und Dienstwagennutzungsanspruch

  • hensche.de

    Schadensersatz, Entgeltfortzahlung, Dienstwagen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EFZG § 3 Abs. 1
    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Dienstwagennutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Recht auf Nutzungsüberlassung an einem Dienstfahrzeug auch nach sechswöchiger Krankheit?

  • IWW (Kurzinformation)

    Dienstwagen - Keine Privatnutzung des Dienstwagens bei längerer Krankheit

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Firmenwagen auch bei lang andauernder Krankheit?

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Arbeitsunfähige Arbeitnehmer zur Rückgabe des Dienstwagen verpflichtet

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Firmenwagen bei einer lang andauernden Krankheit

  • kanzlei-potthast.de (Kurzinformation)

    Arbeitsunfähige Arbeitnehmer können nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums zur Rückgabe des Dienstwagens verpflichtet sein

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Dienstwagennutzung nach Ablauf der Entgeltfortzahlung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ein Arbeitgeber braucht dem langfristig erkrankten Arbeitnehmer den zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellten Dienst-PKW nicht weiter zu belassen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Rückgabe eines Dienstwagens nach Ablauf der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums kein Anspruch auf Dienstwagennutzung

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)

    Wegfall der Dienstwagenberechtigung bei längerer Krankheit

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Köln, 22.06.2001 - 11 (6) Sa 391/01

    Arbeitsvertraglich vereinbarte Überlassung eines Dienstwagens zur privaten

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 25.02.2009 - 20 Ca 1933/08
    Mit dem Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums endete somit auch der Anspruch auf die Naturalvergütung der privaten Nutzungsüberlassung des Dienstfahrzeugs (ebenso: LAG Köln, Urteil vom 29.11.1995, 2 Sa 843/95, NZA 1996, S. 986; LAG Köln, Urteil vom 22.06.2001, 11 (6) Sa 191/01, NZA-RR 2001, S. 523).

    Es ist unzulässig, von der Bereitschaft zu einem kleineren Übel auf den Willen zu größeren Opfern zu schließen (LAG Köln, Urteil vom 22.06.2001, 11 (6) Sa 391/01, NZA-RR 2001, S. 523).

  • BAG, 16.11.1995 - 8 AZR 240/95

    Nutzungsausfallschaden

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 25.02.2009 - 20 Ca 1933/08
    Die Privatnutzungsbefugnis stellte als Sachbezug nämlich eine zusätzliche synallagmatische Gegenleistung zur vom Kläger geschuldeten Arbeitsleistung dar (BAG, Urteil vom 16.11.1995, 8 AZR 240/95, NZA 1996, S. 415; BAG, Urteil vom 27.05.1999, 8 AZR 415/98, NZA 1999, S. 1038).
  • BAG, 27.05.1999 - 8 AZR 415/98

    Schadensersatz wegen unterbliebener Überlassung eines Dienstwagens auch zur

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 25.02.2009 - 20 Ca 1933/08
    Die Privatnutzungsbefugnis stellte als Sachbezug nämlich eine zusätzliche synallagmatische Gegenleistung zur vom Kläger geschuldeten Arbeitsleistung dar (BAG, Urteil vom 16.11.1995, 8 AZR 240/95, NZA 1996, S. 415; BAG, Urteil vom 27.05.1999, 8 AZR 415/98, NZA 1999, S. 1038).
  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 240/99

    Zum privaten Gebrauch überlassenes Firmenfahrzeug und gesetzliche

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 25.02.2009 - 20 Ca 1933/08
    a) Auch aus der vom Kläger zitierten Entscheidung des BAG zur Fortgewährung der Privatnutzungsbefugnis während der gesetzlichen Mutterschutzfristen (BAG, Urteil vom 11.10.2000, 5 AZR 240/99, NZA 2001, S. 364) ergibt sich nichts anderes.
  • LAG Köln, 29.11.1995 - 2 Sa 843/95

    Dienstfahrzeug: Umfang des Rechts zur privaten Nutzung

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 25.02.2009 - 20 Ca 1933/08
    Mit dem Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums endete somit auch der Anspruch auf die Naturalvergütung der privaten Nutzungsüberlassung des Dienstfahrzeugs (ebenso: LAG Köln, Urteil vom 29.11.1995, 2 Sa 843/95, NZA 1996, S. 986; LAG Köln, Urteil vom 22.06.2001, 11 (6) Sa 191/01, NZA-RR 2001, S. 523).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2007 - 10 Sa 2171/06

    Herausgabe eines auch privat genutzten Dienstwagens - einstweilige Verfügung

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 25.02.2009 - 20 Ca 1933/08
    Soweit auch das LAG Berlin-Brandenburg (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.02.2007, 10 Sa 2171/06, juris) mit einen nicht entscheidungserheblichen orbiter dictum entsprechende Erwägungen anstellte, sind diese falsch und mit gesetzlichen Anspruchsgrundlagen nicht in Einklang zu bringen.
  • LAG Baden-Württemberg, 27.07.2009 - 15 Sa 25/09

    Entzug des auch zur Privatnutzung überlassenen Dienstwagens nach Ablauf des

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Ludwigsburg - vom 25.02.2009 - 20 Ca 1933/08 - wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Ludwigsburg - vom 25. Februar 2009, Aktenzeichen 20 Ca 1933/08, wird abgeändert.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht