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   ArbG Stuttgart, 26.01.2021 - 7 BVGa 1/21   

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https://dejure.org/2021,893
ArbG Stuttgart, 26.01.2021 - 7 BVGa 1/21 (https://dejure.org/2021,893)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 26.01.2021 - 7 BVGa 1/21 (https://dejure.org/2021,893)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Januar 2021 - 7 BVGa 1/21 (https://dejure.org/2021,893)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Bestellung des Wahlvorstandes einer Schwerbehindertenvertretung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bestellung des Wahlvorstandes einer Schwerbehindertenvertretung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • boorberg.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Einleitung der Wahl bei Nichtvorhandensein einer SBV

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 27.07.2011 - 7 ABR 61/10

    Abbruch einer Betriebsratswahl

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 26.01.2021 - 7 BVGa 1/21
    Wahlvorstandsmitglieder geht, sondern um die Existenz und die Rechte des Gremiums (BAG, Beschluss vom 27. Juli 2011 -7 ABR 61/10, zitiert nach Juris, Rn. 12).

    Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10 Rn. 19, in der es einen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Wahlvorstand für zulässig gehalten habe, sei durch die neuere Rechtsprechung desselben Senats vom 28.05.2014 (insoweit) überholt.

    Dieses Vorgehen ist so offensichtlich nicht mit der Wahlordnung und dem Prinzip der Eigenständigkeit der Gruppe der Schwerbehinderten Beschäftigten vereinbar, dass es nach Auffassung der Kammer zur Nichtigkeit der Wahl führen müsste (dazu BAG 27.07.2011 - 7 ABR 61/10).

  • BAG, 28.05.2014 - 7 ABR 36/12

    Benennung von Beisitzern der Einigungsstelle

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 26.01.2021 - 7 BVGa 1/21
    Im Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 28.05.2014 (7 ABR 36/12) hat der Siebte Senat diese Rechtsprechung erneut bestätigt und diese Konzeption auf andere Konstellationen ausgeweitet.

    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 28.05.2014 -7 ABR 36/12, wonach kein Anspruch des Arbeitgebers gegen den. Betriebsrat auf Unterlassung betriebsverfassungswidriger Handlungen gegeben ist) sei auch in Bezug auf die Rechtsverfolgung von Ansprüchen (hier von einer Gruppe von Arbeitnehmern) gegenüber einem.

  • BAG, 22.07.1980 - 6 ABR 5/78

    Betriebsverfassungrecht - Friedenspflicht - Betriebsrat - Pflichtverstoß -

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 26.01.2021 - 7 BVGa 1/21
    Wie die Antragsteller richtigerweise ausführen, steht dem Arbeitgeber nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 17.03.2010 (7 ABR 95/08) gegenüber dem Betriebsrat generell kein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Unterlassung betriebsverfassungswidriger Handlungen zu (Aufgabe von BAG, Beschluss vom 22.07.1980 - 6 ABR 5/78 - und BAG, Beschluss vom 12.06.1986 - 6 ABR 67/84).
  • BAG, 12.06.1986 - 6 ABR 67/84

    Streitigkeit über das Aushängen von Flugblättern zur Frage der

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 26.01.2021 - 7 BVGa 1/21
    Wie die Antragsteller richtigerweise ausführen, steht dem Arbeitgeber nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 17.03.2010 (7 ABR 95/08) gegenüber dem Betriebsrat generell kein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Unterlassung betriebsverfassungswidriger Handlungen zu (Aufgabe von BAG, Beschluss vom 22.07.1980 - 6 ABR 5/78 - und BAG, Beschluss vom 12.06.1986 - 6 ABR 67/84).
  • BAG, 17.03.2010 - 7 ABR 95/08

    Parteipolitische Betätigung - Unterlassungsanspruch

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 26.01.2021 - 7 BVGa 1/21
    Wie die Antragsteller richtigerweise ausführen, steht dem Arbeitgeber nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 17.03.2010 (7 ABR 95/08) gegenüber dem Betriebsrat generell kein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Unterlassung betriebsverfassungswidriger Handlungen zu (Aufgabe von BAG, Beschluss vom 22.07.1980 - 6 ABR 5/78 - und BAG, Beschluss vom 12.06.1986 - 6 ABR 67/84).
  • LAG Baden-Württemberg, 10.06.2020 - 4 TaBV 5/19

    Anfechtung der Wahl zur Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen -

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 26.01.2021 - 7 BVGa 1/21
    Mit Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts vom 18.11.2020 (7 ABN 49/20) am 30.11.2020 (Datum der Zustellung an die Verfahrensbevollmächtigten der Beschwerdeführer) über die Zurückweisung der Beschwerden der beschwerdeführenden Schwerbehindertenvertretung gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 10.06.2020 (4 TaBV 5/19) besteht in dem Betrieb Böblingen (inklusive des Betriebsteils Walldorf) keine Schwerbehindertenvertretung mehr.
  • BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 3/10

    Versetzung zugewiesener Beschäftigter - Mitbestimmung

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 26.01.2021 - 7 BVGa 1/21
    Beteiligte in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes, bzw. des SGB IX ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung ebenfalls in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen ist (st. Rspr. BAG 4. Mai 2011 -7 ABR 3/10 - Rn. 10).
  • LAG Düsseldorf, 28.09.2022 - 12 TaBV 10/22

    Überlassung von Kontaktdaten der Beschäftigten an die

    Diese Befugnis wird nicht von ihrem Mandat umfasst (Düwell in: Dau/Düwell/Joussen/Luik, SGB IX, 6. Aufl. 2022, § 177 Rn. 58; ArbG Stuttgart 26.01.2021 - 7 BVGa 1/21; a.A. Pahlen in: Neumann/Pahlen/Greiner/Winkler/Jabben, SGB 14. Aufl. 2020, § 177 Rn. 34).
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