Rechtsprechung
   ArbG Stuttgart, 29.07.2021 - 11 Ca 193/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,37381
ArbG Stuttgart, 29.07.2021 - 11 Ca 193/21 (https://dejure.org/2021,37381)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 29.07.2021 - 11 Ca 193/21 (https://dejure.org/2021,37381)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 29. Juli 2021 - 11 Ca 193/21 (https://dejure.org/2021,37381)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,37381) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Übergangsregelungen bei rentennahen Mitarbeitern

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 77 Abs 4 S 1 BetrVG, § 305c Abs 1 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 77 Abs 3 BetrVG, Art 2 Abs 1 GG
    Betriebsvereinbarungsoffenheit eines Arbeitsvertrages - Altersgrenze in einer Betriebsvereinbarung - Übergangsregelungen bei rentennahen/rentenberechtigten Mitarbeitern - Vertrauensschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wie ein Arbeitsverhältnis nachträglich befristet werden kann.

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 21.02.2017 - 1 AZR 292/15

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Übergangsregelung

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 29.07.2021 - 11 Ca 193/21
    Im Anschluss an BAG vom 21.02.2017 - 1 AZR 292/15 haben die Betriebsparteien bei der Ausgestaltung von Beendigungsregelungen im Zusammenhang mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze zur Wahrung des Vertrauensschutzes bei rentennahen Jahrgängen einen weiten Gestaltungsspielraum.

    Die Betriebsvereinbarung berücksichtige auch die Vorgaben aus der Rechtsprechung des BAG vom 21.02.2017 - 1 AZR 292/15, es seien sachgerechte Übergangslösungen für die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Betriebsvereinbarung rentenberechtigten Personen bzw. rentennahen Jahrgänge gemacht worden.

    Den Betriebsparteien stehen dabei verschiedene rechtlich zulässige und interessengerechte Möglichkeiten zur Verfügung, den Kreis der rentennahen Jahrgänge zu bestimmen und hierfür entsprechende Übergangsregelungen - etwa in Form individueller Verlängerungsmöglichkeiten, finanzieller Kompensationen oder dem Hinausschieben oder Absehen von der Einführung einer Altersgrenze für diese Personengruppe - vorzusehen (vgl. BAG vom 21.02.2017 - 1 AZR 292/15 insbesondere Rz. 16, 19 und 23; speziell zu den Übergangsregelungen auch etwa Hampe, DB 2018, 1465 ff.).

    Das Bundesarbeitsgericht spricht in seiner Entscheidung vom 21.02.2017 a.a.O. ausdrücklich von einem weiten Gestaltungsspielraum der Betriebsparteien und engt die Möglichkeiten, den Vertrauensschutz zu gewährleisten, nicht ein.

  • BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 119/17

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Änderung durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 29.07.2021 - 11 Ca 193/21
    Nach anderer Auffassung muss - insbesondere unter AGB-rechtlichen Gesichtspunkten des Transparenzgebotes des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB - der Arbeitgeber einen entsprechenden Vorbehalt hinreichend klar und verständlich zum Ausdruck bringen (so etwa BAG vom 11.04.2018 - 4 AZR 119/17 speziell Rz. 55, wonach der reine Verweis auf die dynamische Geltung von Tarifverträgen nicht ausreichend ist; für die Beachtung des Harmonisierungsinteresses als arbeitsrechtliche Besonderheit im Sinne des § 310 Abs. 4 S. 2 BGB, was zu einer Einschränkung des Transparenzgebotes im Ergebnis führe, indes etwa Meinel, NZA 2014, 509, 513).

    Insoweit unterscheidet sich hiesiger Fall auch ausdrücklich von der Konstellation in der BAG-Entscheidung vom 11.04.2018, a.a.O, wo es mit dem reinen Verweis auf die tariflichen Regelungen auch an der betrieblichen Bezugsebene fehlte, um eine Betriebsvereinbarungsoffenheit zu begründen.

  • BAG, 13.10.2015 - 1 AZR 853/13

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Beendigungstermin

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 29.07.2021 - 11 Ca 193/21
    Tarifüblich ist eine Regelung, wenn der Regelungsgegenstand in der Vergangenheit in einem einschlägigen Tarifvertrag enthalten war und die Tarifvertragsparteien über ihn Verhandlungen führen (BAG vom 13.10.2015 - 1 AZR 853/13).

    Regelungen, die wie hier, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses an den Eintritt der Regelaltersgrenze (bzw. für den Arbeitnehmer vorteilhafter bei rentenberechtigten bzw. rentennahmen Personen sogar darüber hinaus) vorsehen, sind - und zwar unabhängig wie hoch konkret die Rentenzahlung ausfällt - zum einen sachlich gerechtfertigt nach § 14 Abs. 1 TzBfG und im Hinblick auf eine Benachteiligung wegen des Alters gerechtfertigt nach § 10 S. 3 Nr. 5 AGG (vgl. hierzu ausführlich etwa BAG vom 13.10.2015 - 1 AZR 853/13 m.w.N.) Auch wenn man die Angabe eines beschäftigungspolitischen Zieles in der Regelung selbst zur legitimen Rechtfertigung fordert, wäre dies gegeben.

  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 442/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 29.07.2021 - 11 Ca 193/21
    Im Ergebnis ist die hier gewählte Formulierung mehr als eine vage konkludente Betriebsvereinbarungsoffenheit, die sich nur aus den Gesamtumständen ergibt, insbesondere nicht nur aus dem Umstand, dass zum damaligen Zeitpunkt bereits ein Betriebsrat bestand (für die Möglichkeit indes einer auch konkludenten Betriebsvereinbarungsoffenheit jedenfalls bei Gesamtzusagen etwa BAG vom 30.01.2019 - 5 AZR 442/17, weitgehend für Einheitsregelungen auch BAG vom 24.10.2017 - 1 AZR 846/15; zur Existenz eines Betriebsrates als eindeutiges Indiz für eine Betriebsvereinbarungsoffenheit jedenfalls bei Gesamtzusagen auch BAG vom 10.03.2015 - 3 AZR 56/14, dort im Bereich der betrieblichen Altersversorge, kritisch hingegen Creutzfeldt, NZA 2018, 1111).
  • LAG Köln, 14.01.2008 - 14 Sa 606/07

    Inbezugnahme eines Tarifvertrages

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 29.07.2021 - 11 Ca 193/21
    Auch eine vergleichbare dynamische Verweisungsklausel auf Tarifverträge ist nicht überraschend im Sinne des § 305 c I BGB (vgl. auch LAG Köln vom 14.01.2008 - 14 Sa 606/07).
  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 29.07.2021 - 11 Ca 193/21
    Im Ergebnis ist die hier gewählte Formulierung mehr als eine vage konkludente Betriebsvereinbarungsoffenheit, die sich nur aus den Gesamtumständen ergibt, insbesondere nicht nur aus dem Umstand, dass zum damaligen Zeitpunkt bereits ein Betriebsrat bestand (für die Möglichkeit indes einer auch konkludenten Betriebsvereinbarungsoffenheit jedenfalls bei Gesamtzusagen etwa BAG vom 30.01.2019 - 5 AZR 442/17, weitgehend für Einheitsregelungen auch BAG vom 24.10.2017 - 1 AZR 846/15; zur Existenz eines Betriebsrates als eindeutiges Indiz für eine Betriebsvereinbarungsoffenheit jedenfalls bei Gesamtzusagen auch BAG vom 10.03.2015 - 3 AZR 56/14, dort im Bereich der betrieblichen Altersversorge, kritisch hingegen Creutzfeldt, NZA 2018, 1111).
  • BAG, 24.10.2017 - 1 AZR 846/15

    Ablösung einer Gesamtzusage durch Gesamtbetriebsvereinbarung

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 29.07.2021 - 11 Ca 193/21
    Im Ergebnis ist die hier gewählte Formulierung mehr als eine vage konkludente Betriebsvereinbarungsoffenheit, die sich nur aus den Gesamtumständen ergibt, insbesondere nicht nur aus dem Umstand, dass zum damaligen Zeitpunkt bereits ein Betriebsrat bestand (für die Möglichkeit indes einer auch konkludenten Betriebsvereinbarungsoffenheit jedenfalls bei Gesamtzusagen etwa BAG vom 30.01.2019 - 5 AZR 442/17, weitgehend für Einheitsregelungen auch BAG vom 24.10.2017 - 1 AZR 846/15; zur Existenz eines Betriebsrates als eindeutiges Indiz für eine Betriebsvereinbarungsoffenheit jedenfalls bei Gesamtzusagen auch BAG vom 10.03.2015 - 3 AZR 56/14, dort im Bereich der betrieblichen Altersversorge, kritisch hingegen Creutzfeldt, NZA 2018, 1111).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.01.2018 - 7 Sa 1076/17

    Ablösende Betriebsvereinbarung - arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel Auslegung

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 29.07.2021 - 11 Ca 193/21
    Teilweise wird angenommen, dass bei kollektiven Regelungen/Einheitsregelungen im Arbeitsvertrag generell davon auszugehen sei, dass ein verständiger Arbeitnehmer auch ohne ausdrücklichen Vorbehalt von einer Betriebsvereinbarungsoffenheit ausgehen müsse (in diese Richtung mit allerdings nicht tragenden Erwägungen etwa BAG vom 05.03.2013 a.a.O.; vgl. auch LAG-Berlin-Brandenburg vom 23.01.2018 - 7 Sa 1076/17, vgl. auch etwa Oberthür, ArbRB 2015, 274 f.).
  • BAG, 11.11.2008 - 1 AZR 475/07

    Sozialplanabfindung bei vorgezogener Altersrente

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 29.07.2021 - 11 Ca 193/21
    Die Betriebsparteien müssen nicht alle denkbaren Nachteile berücksichtigen (vgl. nur BAG vom 11.11.2008 - 1 AZR 475/07).
  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 801/07

    Auslegung einer Verweisungsklausel - AVR Diakonie - Vertragskontrolle

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 29.07.2021 - 11 Ca 193/21
    Die (auch verschlechternde) Regelung kann auch erst später Inkrafttreten, es genügt die Bestimmbarkeit zum Zeitpunkt der Verwendung, eine dynamische Bezugnahme auf Regelungswerke, nicht nur Tarifverträge, ist allgemein im Arbeitsleben anerkannt (vgl. nur BAG vom 10.12.2008 - 4 AZR 801/07).
  • LAG Niedersachsen, 07.06.2011 - 13 Sa 1611/10
  • LAG Hamm, 14.01.2015 - 4 Sa 1176/14

    Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse mit Erreichen der Regelaltersgrenze

  • BAG, 02.03.1973 - 3 AZR 325/72

    Erklärung - Willenserklärung - Mitteilung - Auslegungsmaßstäbe -

  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 851/13

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Altersgrenze vor Vollendung des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2013 - 5 Sa 312/13

    Altersgrenze durch Betriebsvereinbarung - Günstigkeitsprinzip

  • BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 862/06

    Vergütung durch Betriebsvereinbarung nach Betriebsübergang

  • BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 581/00

    Interessenausgleich mit Namensliste und betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 151/08

    Einseitige Versetzung in den einstweiligen Ruhestand

  • BAG, 04.12.1986 - 2 AZR 33/86
  • BAG, 23.01.2014 - 8 AZR 130/13

    Vertragsstrafenversprechen - Formulararbeitsvertrag - Auslegung -

  • BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 417/12

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit

  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 273/18

    Ausschlussklausel - "Altvertrag" - ergänzende Vertragsauslegung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht