Rechtsprechung
   ArbG Suhl, 05.06.2008 - 6 Ga 12/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,37163
ArbG Suhl, 05.06.2008 - 6 Ga 12/08 (https://dejure.org/2008,37163)
ArbG Suhl, Entscheidung vom 05.06.2008 - 6 Ga 12/08 (https://dejure.org/2008,37163)
ArbG Suhl, Entscheidung vom 05. Juni 2008 - 6 Ga 12/08 (https://dejure.org/2008,37163)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,37163) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 424/05

    AGB-Kontrolle - Änderungsklausel

    Auszug aus ArbG Suhl, 05.06.2008 - 6 Ga 12/08
    Dies ist vorliegend ungeachtet des Umstandes der Fall, dass Versetzungsklauseln eine nach Maßgabe von § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB beachtliche arbeitsrechtliche Besonderheit darstellen, die dem im Arbeitsrecht bestehenden spezifischen Anpassungs- und Flexibilisierungsbedarf Rechnung tragen (vgl. hierzu: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.04.2006 - 9 AZR 557/05 - BAGE 118, 22 ff. = AP Nr. 17 zu § 307 BGB = NZA 2006, 1149 ff. unter RdNr. 36 der Gründe; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.05.2006, - 9 AZR 424/05 - BAGE 118, 184 ff. = AP Nr. 21 zu § 307 BGB = NZA 2007, 145 ff. unter RdNr. 20 der Gründe).

    Es kann daher offen bleiben, ob der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 09.05.2006 (- 9 AZR 424/05 - a.a.O., unter RdNr. 21 der Gründe) oder der von Friedhelm Rost (KR-Rost, § 2 KSchG RdNr. 49) vertretenen Auffassung zu folgen ist.

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 557/05

    AGB-Kontrolle - Versetzungsklausel

    Auszug aus ArbG Suhl, 05.06.2008 - 6 Ga 12/08
    Dies ist vorliegend ungeachtet des Umstandes der Fall, dass Versetzungsklauseln eine nach Maßgabe von § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB beachtliche arbeitsrechtliche Besonderheit darstellen, die dem im Arbeitsrecht bestehenden spezifischen Anpassungs- und Flexibilisierungsbedarf Rechnung tragen (vgl. hierzu: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.04.2006 - 9 AZR 557/05 - BAGE 118, 22 ff. = AP Nr. 17 zu § 307 BGB = NZA 2006, 1149 ff. unter RdNr. 36 der Gründe; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.05.2006, - 9 AZR 424/05 - BAGE 118, 184 ff. = AP Nr. 21 zu § 307 BGB = NZA 2007, 145 ff. unter RdNr. 20 der Gründe).

    Dies unterscheidet den vorliegenden Fall von der Fallgestaltung in der von Verfügungsbeklagtenseite zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11.04.2006 (9 AZR 557/05), wo es um die Zuweisung eines anderen redaktionellen Arbeitsgebiets an eine Zeitungsmitarbeiterin in ihrer Funktion als Redakteurin ging.

  • BAG, 18.03.2008 - 9 AZR 394/07

    Altersteilzeit - erweitertes Direktionsrecht

    Auszug aus ArbG Suhl, 05.06.2008 - 6 Ga 12/08
    Ausreichend ist vielmehr, dass einzelne Beziehungen oder Folgen, das Bestehen bestimmter Ansprüche oder Verpflichtungen oder der Umfang einer bestimmten Leistungspflicht im Streit steht (vgl. hierzu nur etwa: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.03.2008, - 9 AZR 394/07 - zitiert nach JURIS, unter RdNr. 14 der Gründe m.w.N. zum Begriffsbestimmung im Bereich des § 256 Abs. 1 ZPO).
  • LAG Hessen, 01.03.2006 - 8 Sa 1035/05

    Beschäftigungsanspruch - Beweislast

    Auszug aus ArbG Suhl, 05.06.2008 - 6 Ga 12/08
    Zutreffend ist insoweit nur, dass die Durchsetzung des Beschäftigungsanspruchs auf Mitwirkungshandlungen des Arbeitgebers gerichtet ist, die erst in der Zukunft und wiederkehrend fällig werden, so dass in der Sache eine Klage auf künftig wiederkehrende Leistungen vorliegt (vgl. nur: Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 01.03.2006, - 8 Sa 1035/05 -, zitiert nach JURIS unt RdNr. 24 der Gründe).
  • LAG Hamm, 05.02.2008 - 11 SaGa 4/08

    Unbegründeter Eilantrag gegen Zuweisung eines neuen Arbeitsortes nach Auflösung

    Auszug aus ArbG Suhl, 05.06.2008 - 6 Ga 12/08
    Es besteht daher trotz der Unwirksamkeitsfolge im Bereich des einstweiligen Rechtsschutzes Regelungsbedarf, der im Streit über die Beschäftigungsbedingungen nach Einschätzung der Kammer nicht nur durch das Gebot zur Beschäftigung nach Maßgabe des vertraglichen Leistungsversprechens sondern auch durch das Verbot der vom Leistungsversprechen gerade nicht gedeckten Beschäftigung bedeckt werden kann (ebenso im Ansatz: Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 05.02.2008, - 11 SaGa 4/08 - zitiert nach JURIS).
  • BAG, 23.06.1993 - 5 AZR 337/92

    Direktionsrecht - Einschränkung des Aufgabenbereiches

    Auszug aus ArbG Suhl, 05.06.2008 - 6 Ga 12/08
    Die Ausübung billigen Ermessens bedeutet nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23.06.1993 (- 5 AZR 337/92 -, AP Nr. 42 zu § 611 BGB Direktionsrecht), dass alle wesentlichen Umstände des Ermessenausübungsfalles erfasst und unter angemessener Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen abgewogen werden.
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle

    Auszug aus ArbG Suhl, 05.06.2008 - 6 Ga 12/08
    Wie das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 11.04.2006 (- 9 AZR 610/05 -, BAGE 118, 36 ff. = AP Nr. 16 zu § 307 BGB = NZA 2006, 1042 ff. unter RdNr. 30 der Gründe m.w.N.) mit überzeugender Begründung festgestellt hat, sind unwirksame Klauseln nicht auf einen mit dem Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen zu vereinbarenden Regelungsgehalt zurückzuführen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht