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   ArbG Suhl, 20.06.2000 - 3 Ca 1422/98   

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https://dejure.org/2000,39351
ArbG Suhl, 20.06.2000 - 3 Ca 1422/98 (https://dejure.org/2000,39351)
ArbG Suhl, Entscheidung vom 20.06.2000 - 3 Ca 1422/98 (https://dejure.org/2000,39351)
ArbG Suhl, Entscheidung vom 20. Juni 2000 - 3 Ca 1422/98 (https://dejure.org/2000,39351)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Thüringen, 12.12.2001 - 5 SHa 5/00

    - Prozeßkostenhilfe - Mangelnde Erfolgsaussicht wegen fehlender Prozeßfähigkeit -

    Mit einem am 23.07.2000 beim Thüringer Landesarbeitsgericht eingereichten und von seiner Mutter als damaliger Betreuerin unterzeichneten Schriftsatz beantragte der Antragsteller Prozesskostenhilfe und Fahrtkostenerstattung für eine von ihm gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Suhl, 3 Ca 1422/98, vom 20.06.2000 beabsichtigte Berufung.

    Diesem Schema folgte auch der Prozess 3 Ca 1422/98 des Arbeitsgericht Suhl, um dessen Fortführung in der Berufungsinstanz es dem Antragsteller mit dem hier zu entscheidenden Prozesskostenhilfebegehren geht.

    Wegen des vollumfänglichen Sachverhalts wird auf den Inhalt der Betreuungsakte und den Inhalt der Akte 5 SHa 5/2000 sowie auf die Akte 3 Ca 1422/98 Arbeitsgericht Suhl Bezug genommen.

    Aufgrund der fehlenden Anordnung der Betreuung des Antragstellers durch einen den Verhältnissen des Antragstellers Rechnung tragenden, geeigneten Betreuer nach § 1897 Abs. 1 BGB oder im Fall ihrer Erforderlichkeit der Anordnung einer Vereinsbetreuung nach § 1900 Abs. 1 BGB oder einer Behördenbetreuung nach § 1900 Abs. 4 BGB und damit der fehlenden Behebung des Mangels seiner Prozessfähigkeit kann auch im Streitfall (möglicherweise zu Lasten des Antragstellers) die Berechtigung der im Rechtsstreit 3 Ca 1422/98 des Arbeitsgerichts Suhl geltend gemachten Ansprüche nicht festgestellt werden, da wegen der bestehenden Prozessunfähigkeit aus prozessualen Gründen eine gerichtliche Sachprüfung dieser Ansprüche ausgeschlossen ist.

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