Rechtsprechung
ArbG Trier, 06.02.2019 - 5 Ca 497/18 |
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 06.02.2019 - 5 Ca 497/18
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2019 - 1 Sa 76/19
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2019 - 1 Sa 76/19
Änderungskündigung - sexuelle Belästigung - Direktionsrecht - Abmahnung
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 06.02.2019, Az.: 5 Ca 497/18 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Soweit für das Berufungsverfahren von Interesse hat das Arbeitsgericht nach Beweisaufnahme durch Vernehmung der Zeugin W. zu den Behauptungen der Beklagten hinsichtlich des Vorwurfs der sexuellen Belästigung durch Urteil vom 6.2.2019, Az. 5 Ca 497/18, u.a. die Klage mit dem Antrag des Klägers festzustellen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen durch die von der Beklagten mit Schreiben vom 20.4.2018 ausgesprochene Änderungskündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, abgewiesen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 06. Februar 2019, Az. 5 Ca 497/18 abzuändern und festzustellen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen durch die von der Beklagten mit Schreiben vom 20. April 2018 ausgesprochene Änderungskündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist.