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ArbG Trier, 06.09.2016 - 2 BVGa 7/16 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Trier, 06.09.2016 - 2 BVGa 7/16
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.10.2016 - 6 TaBVGa 2/16
Wird zitiert von ... (4)
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.10.2016 - 6 TaBVGa 2/16
Einstweilige Verfügung - Unterlassung einer Betriebsänderung
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 06. September 2016 - Az.: 2 BVGa 7/16 - wird zurückgewiesen. - LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2018 - 4 TaBV 20/17
Gemeinschaftsbetrieb - Betriebsänderung - Unterlassungsanspruch des Betriebsrates
Diesen Antrag hat das Arbeitsgericht Trier mit Beschluss vom 06.09.2016 (AZ: 2 BVGa 7/16) abgewiesen. - LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 6 TaBV 26/16
Einsetzung einer Einigungsstelle - Betriebsänderung
Der Betriebsrat hat am 30. August 2016 beim Arbeitsgericht Trier (2 BVGa 7/16) einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht, mit dem er die vorläufige Untersagung des Führens eines gemeinschaftlichen Produktionsbetriebs durch die Beteiligten zu 2) und 3) verfolgt hat. - ArbG Gießen, 07.06.2017 - 2 BV 2/17
Zur Bedeutung der Meinungsfreiheit für einen Redebeitrag eines …
Im Mai 2016 leitete der Beteiligte zu 3) gegen ihn ein Amtsenthebungsverfahren ein (ArbG Gießen Az. 2 BVGA 7/16 sowie 2 BV 6/16).