Rechtsprechung
ArbG Trier, 10.05.2019 - 3 Ca 1349/18 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,54701) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 10.05.2019 - 3 Ca 1349/18
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.03.2020 - 8 Sa 239/19
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.03.2020 - 8 Sa 239/19
Verzicht auf nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Schriftform
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 10. Mai 2019 - 3 Ca 1349/18 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Mit Urteil vom 10. Mai 2019 - 3 Ca 1349/18 - (Bl. 85-97 dA.) hat das Arbeitsgericht Trier die Klage abgewiesen.
unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Trier - 3 Ca 1349/18 - vom 10.05.2019 die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 18.266,46 EUR brutto, nebst jeweils Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB.