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   ArbG Trier, 12.02.2014 - 5 Ca 913/13   

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https://dejure.org/2014,4564
ArbG Trier, 12.02.2014 - 5 Ca 913/13 (https://dejure.org/2014,4564)
ArbG Trier, Entscheidung vom 12.02.2014 - 5 Ca 913/13 (https://dejure.org/2014,4564)
ArbG Trier, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - 5 Ca 913/13 (https://dejure.org/2014,4564)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Befristungsabrede wegen Stellvertretung bei Weiterbeschäftigung trotz Rückkehr des Vertretenen; Institutioneller Rechtsmissbrauch bei Mehrfachbefristung einer Lehrkraft

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Rechtsmissbräuchliche Befristung: 13 Verträge für sich überschneidende Zeiträume

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2017 - 6 Sa 189/16

    Eingruppierung - Lehrer-Richtlinien der TdL -TV EntgeltO-L

    Mit Urteil vom 12. Februar 2014 - 5 Ca 913/13 - hat das Arbeitsgericht Trier die Unwirksamkeit der Befristungsvereinbarung festgestellt, das beklagte Land zur Weiterbeschäftigung des Klägers mit der von ihm begehrten Arbeitszeit verurteilt, und die Klage im Übrigen abgewiesen.

    Nichts anderes ergibt sich aus dem zwischen den Parteien im Verfahren 3 Sa 134/14 (= Arbeitsgericht Trier 5 Ca 913/13) vor dem Landesarbeitsgericht geschlossenen Vergleich vom 31. Juli 2014.

    Auch steht das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 12. Februar 2014 - 5 Ca 913/13 - dem im Berufungsverfahren erstmals geltend gemachten, die Entgeltgruppe E 10 betreffenden Feststellungsantrag nicht unter Rechtskraftgesichtspunkten (§ 322 Abs. 1 ZPO) entgegen.

  • ArbG Trier, 18.09.2014 - 3 Ca 237/14

    Kettenbefristung - vorübergehender Vertretungsbedarf - institutioneller

    Genau dieses Regel-/Ausnahmeverhältnis zwischen befristetem und unbefristetem Arbeitsverhältnis wird durch die Befristungspraxis der Beklagten in sein Gegenteil verkehrt (so schon ArbG Trier 12.02.2014 - 5 Ca 913/13, veröffentlicht bei juris).
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