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ArbG Trier, 13.12.2017 - 5 Ca 642/17 |
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 13.12.2017 - 5 Ca 642/17
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2018 - 2 Sa 57/18
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2018 - 2 Sa 57/18
Anforderungen an eine Verdachtskündigung - Vorteilsannahme
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 13.12.2017 - 5 Ca 642/17 - wird zurückgewiesen.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 13.12.2017 - 5 Ca 642/17 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
Wegen des wechselseitigen Vorbringens der Parteien erster Instanz wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Trier vom 13. Dezember 2017 - 5 Ca 642/17 - und die erstinstanzlich eingereichten Schriftsätze der Parteien nebst Anlagen verwiesen.
Mit Urteil vom 13. Dezember 2017 - 5 Ca 642/17 - hat das Arbeitsgericht der Klage in Bezug auf den gegen die außerordentliche Tatkündigung vom 24. Mai 2017 gerichteten Kündigungsschutzantrag stattgegeben und sie im Übrigen hinsichtlich des gegen die außerordentliche Verdachtskündigung vom 24. Mai 2017 gerichteten Kündigungsschutzantrags abgewiesen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 13. Dezember 2017 - 5 Ca 642/17 - abzuändern, soweit es die Klage abgewiesen hat,.
das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 13. Dezember 2017 - 5 Ca 642/17 - abzuändern, soweit es der Klage stattgegeben hat,.