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ArbG Trier, 16.03.2022 - 5 Ca 138/21 |
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Verfahrensgang
- ArbG Trier, 16.03.2022 - 5 Ca 138/21
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2023 - 5 Sa 135/22
- BAG, 19.05.2023 - 1 AZN 183/23
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2023 - 5 Sa 135/22
Abfindung - Ablehnung eines Angebots - Abwicklungsvereinbarung - …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 16. März 2022, Az. 5 Ca 138/21, wird auf seine Kosten zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 16. März 2022, Az. 5 Ca 138/21, (teilweise) abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an ihn für den Verlust seines Arbeitsplatzes eine Abfindung gemäß der undatierten, ihm mit Schreiben vom 28. Januar 2021 angebotenen Abwicklungsvereinbarung zu zahlen, wenigstens ? 104.298,75 brutto, nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. September 2021.