Rechtsprechung
ArbG Trier, 17.04.2019 - 5 Ca 1190/18 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,54155) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 17.04.2019 - 5 Ca 1190/18
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.02.2020 - 5 Sa 218/19
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.02.2020 - 5 Sa 218/19
Berechnung von Verzugslohn, Entgeltfortzahlung und Urlaubsentgelt
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 17. April 2019, Az. 5 Ca 1190/18, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 17.04.2019, Az. 5 Ca 1190/18, teilweise abzuändern und der auf Zahlung von EUR 22.888,57 nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gerichteten Klage lediglich iHv. EUR 12.240,41 stattzugeben und die Klage im Übrigen abzuweisen.