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ArbG Trier, 19.09.2018 - 5 Ca 1428/17 |
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Verfahrensgang
- ArbG Trier, 19.09.2018 - 5 Ca 1428/17
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2019 - 3 Sa 32/19
- BAG, 15.01.2020 - 2 AZN 1331/19
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2019 - 3 Sa 32/19
Ordentliche personenbedingte Kündigung - krankheitsbedingte Kündigung - Ärztin - …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 19.09.2018 - 5 Ca 1428/17 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Trier hat die Klage daraufhin durch Urteil vom 19.09.2018 - 5 Ca 1428/17 - abgewiesen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 19.09.2018, AZ: 5 Ca 1428/17, abzuändern und festzustellen, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung des Beklagten vom 06.11.2017, zugegangen am 09.11.2017, nicht aufgelöst worden ist.