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   ArbG Trier, 21.06.2016 - 2 BV 6/16   

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https://dejure.org/2016,63263
ArbG Trier, 21.06.2016 - 2 BV 6/16 (https://dejure.org/2016,63263)
ArbG Trier, Entscheidung vom 21.06.2016 - 2 BV 6/16 (https://dejure.org/2016,63263)
ArbG Trier, Entscheidung vom 21. Juni 2016 - 2 BV 6/16 (https://dejure.org/2016,63263)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2017 - 6 TaBV 21/16

    Mitbestimmung bei Maßnahmen der betrieblichen Berufsausbildung - Zusatzaufgaben

    Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 21. Juni 2016 - Az: 2 BV 6/16 - wird zurückgewiesen.

    auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschlusses des Arbeitsgerichts Trier - 2 BV 6/16 - vom 21. Juni 2016 dahin abgeändert, dass festgestellt wird, dass der Spruch der bei der Arbeitgeberin gebildeten Einigungsstelle betreffend "Betriebliche Bildungsmaßnahmen" für die Filiale T (741) vom 22. Januar 2016 unwirksam ist.

    auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschlusses des Arbeitsgerichts Trier - 2 BV 6/16 - vom 21. Juni 2016 dahin abgeändert, dass festgestellt wird, dass bei der Übertragung der folgenden Zusatzfunktionen an "Sales Advisors" durch die Beteiligte zu 2) in der Filiale T (741),.

  • LAG Hessen, 19.03.2018 - 16 TaBV 185/17

    § 23 Absatz 1 BetrVG, Art. 5 Absatz 1 GG

    Die vom Arbeitgeber erstinstanzlich angeführten "früheren Verfehlungen" des Beteiligten zu 2, die zumindest teilweise bereits Gegenstand eines Amtsenthebungsverfahren der übrigen Betriebsratsmitglieder gegenüber dem Beteiligten zu 2 waren (ArbG Gießen 2 BV 6/16), zeigen nur, dass das Verhältnis innerhalb des Betriebsrats nicht immer harmonisch war.
  • ArbG Gießen, 07.06.2017 - 2 BV 2/17

    Zur Bedeutung der Meinungsfreiheit für einen Redebeitrag eines

    Im Mai 2016 leitete der Beteiligte zu 3) gegen ihn ein Amtsenthebungsverfahren ein (ArbG Gießen Az. 2 BVGA 7/16 sowie 2 BV 6/16).
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