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   ArbG Trier, 24.06.2020 - 5 Ca 709/19   

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ArbG Trier, 24.06.2020 - 5 Ca 709/19 (https://dejure.org/2020,65963)
ArbG Trier, Entscheidung vom 24.06.2020 - 5 Ca 709/19 (https://dejure.org/2020,65963)
ArbG Trier, Entscheidung vom 24. Juni 2020 - 5 Ca 709/19 (https://dejure.org/2020,65963)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 200/20

    Arbeitsvergütung - Urlaubsabgeltung - unbefugte Verwendung einer Tankkarte

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 24. Juni 2020 - 5 Ca 709/19 - teilweise abgeändert und klarstellend insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Mit Urteil vom 24. Juni 2020 - 5 Ca 709/19 - hat das Arbeitsgericht Trier die Beklagte zur Zahlung von jeweils 746, 00 Euro netto auf die Klageanträge zu 1 und 2 an den Kläger sowie den Kläger zur Zahlung von 3.057,80 Euro an die Beklagte verurteilt.

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