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ArbG Trier, 28.05.2020 - 2 Ca 1115/19 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Trier, 28.05.2020 - 2 Ca 1115/19
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.05.2021 - 2 Sa 170/20
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.05.2021 - 2 Sa 170/20
Altersteilzeit im Blockmodell - Freistellungsphase - Insolvenzplan - tarifliches …
Auf die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 28.05.2020 -2 Ca 1115/19- teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Wegen des wechselseitigen Vorbringens der Parteien erster Instanz wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Trier vom 28. Mai 2020 - 2 Ca 1115/19 - Bezug genommen.
Mit Urteil vom 28. Mai 2020 - 2 Ca 1115/19 - hat das Arbeitsgericht die Beklagte zur Zahlung des mit dem Klageantrag zu 2) geltend gemachten tariflichen Zusatzgeldes in der geltend gemachten Höhe von 794, 19 EUR und weiteren 400, 00 EUR verurteilt, während es im Übrigen die Klage abgewiesen hat.
das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 28. Mai 2020 - 2 Ca 1115/19 - abzuändern, soweit es die Klage abgewiesen und der Widerklage stattgegeben hat, und.