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   ArbG Ulm, 10.03.2009 - 2 BV 8/08   

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https://dejure.org/2009,23630
ArbG Ulm, 10.03.2009 - 2 BV 8/08 (https://dejure.org/2009,23630)
ArbG Ulm, Entscheidung vom 10.03.2009 - 2 BV 8/08 (https://dejure.org/2009,23630)
ArbG Ulm, Entscheidung vom 10. März 2009 - 2 BV 8/08 (https://dejure.org/2009,23630)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifvertraglich begründeter Anspruch eines Betriebsrats auf Durchführung eines Reklamationsverfahrens; Folgen einer Zugehörigkeit eines Betriebsrates zum Geltungsbereich des Entgeltrahmen-Tarifvertrages (ERA-TV) für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Baden-Württemberg, 02.02.2009 - 4 TaBV 1/09

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Zuordnung der Arbeitnehmer in die Entgeltgruppen

    Auszug aus ArbG Ulm, 10.03.2009 - 2 BV 8/08
    Sie ist lediglich "Verfahrensorgan" zur Durchführung des Einstufungs- und Reklamationsverfahren und schiedsgutachterlich tätig (vgl. LAG Baden-Württemberg 02.02.2009 - 4 TaBV 1/09 - Rz. 96), aber nicht Träger eigener Rechte und Pflichten.

    Damit korrespondiert, dass auch ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrat nach § 99 Abs. 1 BetrVG nicht besteht (vgl. LAG Baden-Württemberg 16.01.2009 -5 TaBV 2/08 - und 02.02.2009 - 4 TaBV 1/09 -).

    Das gesamte Verfahren der Einstufung und Bewertung ist darauf angelegt, den innerbetrieblichen Sachverstand nutzbar zu machen und die Nähe der Mitglieder der Paritätischen Kommission zum betrieblichen Geschehen und die daraus erwachsene Sachkenntnis zu verwerten (vgl. LAG Baden-Württemberg 02.02.2009 - 4 TaBV 1/09 - Rz. 96).

    Auch soweit es ggf. um die Frage geht, ob bestimmte Teilaufgaben wertigkeitsprägend sind handelt, es sich um Tatsachenfeststellungen, auch wenn wertende Überlegungen einfließen mögen (vgl. LAG Baden-Württemberg, 2.2.2009 - 4 TaBV 1/09 - Rz. 93).

    dd) Für dieses Auslegungsergebnis spricht auch, dass die Parteien das Bewertungs- und Einstufungsverfahren insgesamt so ausgestaltet haben, dass eine Beteiligung des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 BetrVG wegen einer Ein- oder Umgruppierung nicht stattfindet (vgl. LAG Baden-Württemberg 16.01.2009 - 5 TaBV 2/08 - und 02.02.2009 - 4 TaBV 1/09).

  • LAG Baden-Württemberg, 16.01.2009 - 5 TaBV 2/08

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Zuordnung der Arbeitnehmer in die Entgeltgruppen

    Auszug aus ArbG Ulm, 10.03.2009 - 2 BV 8/08
    Damit korrespondiert, dass auch ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrat nach § 99 Abs. 1 BetrVG nicht besteht (vgl. LAG Baden-Württemberg 16.01.2009 -5 TaBV 2/08 - und 02.02.2009 - 4 TaBV 1/09 -).

    dd) Für dieses Auslegungsergebnis spricht auch, dass die Parteien das Bewertungs- und Einstufungsverfahren insgesamt so ausgestaltet haben, dass eine Beteiligung des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 BetrVG wegen einer Ein- oder Umgruppierung nicht stattfindet (vgl. LAG Baden-Württemberg 16.01.2009 - 5 TaBV 2/08 - und 02.02.2009 - 4 TaBV 1/09).

  • BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 9/83

    Entnahme von Beträgen aus dem Tronc durch Spielbank - Verletzung des

    Auszug aus ArbG Ulm, 10.03.2009 - 2 BV 8/08
    Immer dann wenn die durch das Betriebsverfassungsgesetz geregelte Ordnung des Betriebes und die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Betriebspartner als Träger dieser Ordnung im Streit sind, soll darüber im Beschlussverfahren als der dafür geschaffenen und besonders geeigneten Verfahrensart entschieden werden (vgl. BAG, 16.7.1985 - 1 ABR 9/83 - AP Nr. 17 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung Rz. 24).

    Werden durch Tarifvertrag betriebsverfassungsrechtlichen Organen Rechte eingeräumt oder Pflichten auferlegt, ist auch der Streit über Bestehen oder Nichtbestehen oder den Umfang dieser Rechte und Pflichten eine Angelegenheit aus dem Betriebsverfassungsgesetz über die im Beschlussverfahren zu entscheiden ist (vgl. BAG, 16.7.1985 - 1 ABR 9/83 - a. a. O. Rz. 25).

  • ArbG Stuttgart, 24.02.2006 - 26 BV 44/05

    Schiedsverfahren: Beteiligtenfähigkeit der (erweiterten) Paritätischen Kommission

    Auszug aus ArbG Ulm, 10.03.2009 - 2 BV 8/08
    Gerade deshalb kann nicht angenommen werden, dass die Tarifvertragsparteien übereinstimmend wollten, dass die ganze Durchführung des Bewertungs- und Einstufungsverfahrens letztlich nur auf einer virtuellen Grundlage erfolgen soll und nicht die tatsächlich ausgeübte Arbeitsaufgabe bewertet werden soll (vgl. ArbG Stuttgart - Kn. Ludwigsburg 26 BV 44/05).
  • BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02

    Arbeitnehmerdatenschutz - Arbeitszeitschutz

    Auszug aus ArbG Ulm, 10.03.2009 - 2 BV 8/08
    Nach § 256 Abs. 1 ZPO, der auch im Beschlussverfahren Anwendung findet, kann ein Antrag auf das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses erhoben werden, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse daran hat, dass das Rechtsverhältnis durch richterliche Entscheidung alsbald festgestellt werde (vgl. BAG, 3.6.2003 - 1 ABR 19/02 - BAGE 106, 188).
  • BAG, 31.05.2005 - 1 ABR 22/04

    Mitbestimmung bei Zuweisung eines eigenen Büros

    Auszug aus ArbG Ulm, 10.03.2009 - 2 BV 8/08
    aa) Nach § 83 Abs. 3 ArbGG kann Beteiligter in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nur sein, wer von der zu erwartenden Entscheidung in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Stellung unmittelbar betroffen oder berührt wird (vgl. BAG, 31.5.2005 - 1 ABR 22/04 - AP Nr. 125 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge-Matthes ArbGG 6. Auflage, § 83 Rn. 13).
  • BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 53/05

    Betriebsverfassungsrechtlicher Gewerkschaftsbegriff

    Auszug aus ArbG Ulm, 10.03.2009 - 2 BV 8/08
    Das ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vornherein als gänzlich aussichtslos erscheint (BAG 19. September 2006 - 1 ABR 53/05 - Rn. 22, BAGE 119, 279) BAG 20.05.2008 - 1 ABR 19/07 - AP Nr. 4 zu § 81 BetrVG 1972 Rz. 14).
  • BAG, 20.05.2008 - 1 ABR 19/07

    Antragsbefugnis im Beschlussverfahren

    Auszug aus ArbG Ulm, 10.03.2009 - 2 BV 8/08
    Das ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vornherein als gänzlich aussichtslos erscheint (BAG 19. September 2006 - 1 ABR 53/05 - Rn. 22, BAGE 119, 279) BAG 20.05.2008 - 1 ABR 19/07 - AP Nr. 4 zu § 81 BetrVG 1972 Rz. 14).
  • BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 814/98

    Sicherung eines monatlichen "Fixums

    Auszug aus ArbG Ulm, 10.03.2009 - 2 BV 8/08
    Abzustellen ist stets auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so der Sinn und der Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden können (st. Rspr. z. B. BAG 19. Januar 2000 - 4 AZR 814/98 - BAGE 93, 229, zu 3 a d.G.).
  • BAG, 16.08.2011 - 1 ABR 30/10

    Zuständigkeit der Paritätischen Kommission bei Reklamationen

    b) Im Übrigen werden die Beschwerden der Arbeitgeberin und des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Ulm vom 10. März 2009 - 2 BV 8/08 - zurückgewiesen.
  • LAG Baden-Württemberg, 21.04.2010 - 2 TaBV 3/09

    Prüfungskompetenzen der Paritätischen Kommission - Entgeltrahmen-TV in der

    Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Ulm vom 10.03.2009 - 2 BV 8/08 - wird zurückgewiesen.
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