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   ArbG Ulm, 11.12.2014 - 2 Ca 268/14   

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https://dejure.org/2014,60716
ArbG Ulm, 11.12.2014 - 2 Ca 268/14 (https://dejure.org/2014,60716)
ArbG Ulm, Entscheidung vom 11.12.2014 - 2 Ca 268/14 (https://dejure.org/2014,60716)
ArbG Ulm, Entscheidung vom 11. Dezember 2014 - 2 Ca 268/14 (https://dejure.org/2014,60716)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anwendbarkeit deutschen Rechts gemäß Art. 30 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB - Nachweispflicht gemäß § 8a Abs. 3 ATZG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterliegen von Arbeitsverträgen dem Recht des Staates bzgl. Verrichtung der Arbeit durch den Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrages; Nachweis der ergriffenen Sicherungsmaßnahmen zur Sicherung des im sog. Blockmodell aufgebauten Wertguthabens

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 30 Abs 2 Nr 1 BGBEG, § 8a Abs 3 AltTZG 1996
    Anwendbarkeit deutschen Rechts gemäß Art 30 Abs 2 Nr 1 EGBGB - Nachweispflicht gemäß § 8a Abs 3 AltTZG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Altersteilzeit im Blockmodell - und die Sicherung des Wertguthabens

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsstelle in Österreich - aber deutsches Arbeitsrecht

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 12.09.2013 - C-64/12

    Schlecker - Übereinkommen von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse

    Auszug aus ArbG Ulm, 11.12.2014 - 2 Ca 268/14
    Engere Verbindungen zu einem anderen Staat sind auch dann denkbar, wenn ein Arbeitnehmer die Arbeit gewöhnlich, dauerhaft und ununterbrochen in ein- und demselben Staat verrichtet (EuGH 12.09.2013 - C-64/12 "Schlecker/Melitta Josefa Boedeker", NZA 2013, 1163).

    Der EuGH berücksichtigt außerdem als wichtigen Anknüpfungspunkt das Land, in dem der Arbeitnehmer Steuern und Abgaben auf die Einkünfte aus seiner Tätigkeit entrichtet und das Land, in dem er der Sozialversicherung angeschlossen ist (EuGH 12.09.2013 a.a.O. - Rn. 41).

  • BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 267/92

    Internationales Privatrecht - Flugpersonal - Betriebsübergang

    Auszug aus ArbG Ulm, 11.12.2014 - 2 Ca 268/14
    Vor diesem Zeitpunkt begründete Arbeitsverhältnisse sind jedoch keine abgeschlossenen Vorgänge i.S.d. Art. 220 Abs. 1 EGBGB (BAG 29.10.1992 - 2 AZR 267/92, AP Nr. 31 zu Internationales Privatrecht, Arbeitsrecht).
  • BAG, 16.08.2011 - 1 ABR 30/10

    Zuständigkeit der Paritätischen Kommission bei Reklamationen

    Auszug aus ArbG Ulm, 11.12.2014 - 2 Ca 268/14
    Das liefe auf die Erstellung eines Rechtsgutachtens hinaus, was den Gerichten verwehrt ist (BAG 16.08.2011 - 1 ABR 30/10 - Rn. 25, NZA 2012, 873 m.w.N.).
  • BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 47/12

    Sicherung durch Treuhandvereinbarung

    Auszug aus ArbG Ulm, 11.12.2014 - 2 Ca 268/14
    Die Klägerin hat nicht hinreichend dargelegt, dass ein Anspruch auf Abgabe einer "Freigabeerklärung" besteht (vgl. zur untechnischen Verwendung der Formulierung "Freigabe" bei der doppelten Treuhand BAG 18.07.2013 - 6 AZR 47/12 - Rn. 33 ff., AP Nr. 8 zu § 8a ATG).
  • BGH, 06.02.2002 - VIII ZR 106/01

    Zum Verhältnis zweier wechselseitig im In- und Ausland erhobener Klagen

    Auszug aus ArbG Ulm, 11.12.2014 - 2 Ca 268/14
    Deswegen besteht beispielsweise eine Identität auch bei einer Zahlungsklage und einer Feststellungsklage mit dem Antrag, festzustellen, dass entweder der geltend gemachte Zahlungsanspruch oder ein für den Zahlungsanspruch vorgreifliches Rechtsverhältnis nicht besteht (vgl. BGH 06.02.2002 - VIII ZR 106/01 - zu II 1 a der Gründe, NJW 2002, 2795).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.03.2014 - 3 Sa 47/13

    Altersteilzeit - Insolvenzsicherung des Wertguthabens, des Arbeitgeberanteils am

    Auszug aus ArbG Ulm, 11.12.2014 - 2 Ca 268/14
    Der Nachweis der ergriffenen Sicherungsmaßnahmen im Sinne des § 8 a ATZG umfasst darüber hinaus die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Vorlage von Unterlagen, die es dem betroffenen Arbeitnehmer ermöglichen, die Richtigkeit der Angaben des Arbeitgebers zu überprüfen (LAG Baden-Württemberg 06.03.2014 - 3 Sa 47/13, ZIP 2014, 894).
  • BAG, 13.11.2007 - 9 AZR 134/07

    Verringerung der Arbeitszeit von Flugbegleiterinnen einer US-amerikanischen

    Auszug aus ArbG Ulm, 11.12.2014 - 2 Ca 268/14
    Ergänzend sind die Vertragssprache und die Währung, in der die Vergütung gezahlt wird, zu berücksichtigen (BAG 13.11.2007 - 9 AZR 134/07 - Rn. 50, NZA 2008, 761).
  • EuGH, 08.12.1987 - 144/86

    Gubisch Maschinenfabrik / Palumbo

    Auszug aus ArbG Ulm, 11.12.2014 - 2 Ca 268/14
    Für die Frage, ob Klagen bei Gerichten verschiedener Mitgliedstaaten "denselben Anspruch" betreffen, kommt es darauf an, ob der "Kernpunkt" beider Rechtsstreitigkeiten derselbe ist, unerheblich ist die "formale Identität" (EuGH, 08.12.1987, Rs 144/86 - Rn. 16, "Gubisch", NJW 1989, 665 zu Art. 27 EuGVÜ).
  • EuGH, 06.12.1994 - C-406/92

    Tatry / Maciej Rataj

    Auszug aus ArbG Ulm, 11.12.2014 - 2 Ca 268/14
    Dabei ist der Zweck des Art. 27 EuGVVO zu beachten, der im Interesse einer geordneten Rechtspflege in der Union Parallelverfahren vor Gerichten verschiedener Vertragsstaaten und daraus möglicherweise resultierende gegensätzliche Entscheidungen verhindern soll (vgl. EuGH 06.12.1994, C-406/92 - Rn. 32, "Tatry", NJW 1995, 1883).
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