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   ArbG Ulm, 14.03.2017 - 5 Ca 328/15   

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ArbG Ulm, 14.03.2017 - 5 Ca 328/15 (https://dejure.org/2017,10120)
ArbG Ulm, Entscheidung vom 14.03.2017 - 5 Ca 328/15 (https://dejure.org/2017,10120)
ArbG Ulm, Entscheidung vom 14. März 2017 - 5 Ca 328/15 (https://dejure.org/2017,10120)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 315 Abs 3 S 2 BGB, § 315 Abs 1 BGB, § 106 S 1 GewO
    Gerichtliche Ersatzleistungsbestimmung - Anspruch auf Beschäftigung auf einer bestimmten Hierarchieebene - Entfernung einer Ermahnung aus der Personalakte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 03.08.2016 - 10 AZR 710/14

    Bonusanspruch - gerichtliche Leistungsbestimmung

    Auszug aus ArbG Ulm, 14.03.2017 - 5 Ca 328/15
    Im Rahmen der richterlichen Ersatzleistungsbestimmung nach § 315 Abs. 2 Satz 2 BGB (s. BAG 03.08.2016 - 10 AZR 710/14, NZA 2016, 1334) über das Maß, inwiefern die in einer Zielvereinbarung enthaltenen Ziele erreicht wurden, kann eine zwischen den Parteien abgesprochene vorläufige Zielerreichung zugrunde gelegt werden, wenn zwischen den Parteien allein streitig ist, ob nach dieser Absprache dem Arbeitgeber bekannt gewordene Vorfälle die Zielerreichung beeinträchtigen.

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Leistungsbestimmung der Billigkeit entspricht, trägt der Bestimmungsberechtigte (BAG 03.08.2016 - 10 AZR 710/14, juris Rn. 26 m. w. N.).

    Innerhalb des Spielraums können dem Bestimmungsberechtigten mehrere Entscheidungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen (BAG 03.08.2016 - 10 AZR 710/14, juris Rn. 26 m. w. N.).

    (1) Aufgrund der Unverbindlichkeit der Leistungsbestimmung der Beklagten hat gemäß § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB die Bestimmung der Höhe des Anspruchs für das Geschäftsjahr 2015 durch Urteil zu erfolgen (BAG 03.08.2016 - 10 AZR 710/14, juris Rn. 29 m. w. N.).

    Die richterliche Ersatzleistungsbestimmung nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB ist vom Gericht auf Grundlage des Vortrags der Parteien zu treffen (BAG 03.08.2016 - 10 AZR 710/14, juris Rn. 30 m. w. N.).

    Eine Darlegungs- und Beweislast im prozessualen Sinn besteht insoweit nicht, doch ist jede Partei gehalten, die für ihre Position sprechenden Umstände vorzutragen, weil das Gericht nur die ihm bekannten Umstände in seine Bestimmung einbringen kann (BAG 03.08.2016 - 10 AZR 710/14, juris Rn. 30 m. w. N.).

    Lediglich ausnahmsweise hat in entsprechender Anwendung des § 287 ZPO eine Festsetzung zu unterbleiben, wenn es auch nach vollständiger Ausschöpfung des Prozessstoffs an jeglichen greifbaren Anhaltspunkten für die Leistungsbestimmung fehlt (ausf. und mit zahlr. w. N. BAG 03.08.2016 - 10 AZR 710/14, juris Rn. 30).

  • LAG Baden-Württemberg, 12.06.2006 - 4 Sa 68/05

    Schmerzensgeld bzw. Geldentschädigung wegen Nichtbeschäftigung, Bestimmtheit

    Auszug aus ArbG Ulm, 14.03.2017 - 5 Ca 328/15
    Insofern bestehen insbesondere keine Bedenken gegen die Zulässigkeit eines solchen Anspruchs (ausf. LAG Baden-Württemberg 12.06.2006 - 4 Sa 68/05, juris Rn. 94 ff.).

    Insbesondere bestehen keine Bedenken gegen die Zulässigkeit eines Anspruchs, der auf die Beschäftigung auf einer bestimmten Hierarchieebene gerichtet ist (ausf. LAG Baden-Württemberg 12.06.2006 - 4 Sa 68/05, juris Rn. 94 ff.; s. auch Hamacher , Antragslexikon Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2015, S. 94 f.).

  • LAG Hamm, 25.09.2009 - 19 Sa 383/09

    Anspruch auf Entfernung einer als "Ermahnung" bezeichneten Gesprächsnotiz aus der

    Auszug aus ArbG Ulm, 14.03.2017 - 5 Ca 328/15
    Die Grundsätze über die Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte gelten gleichermaßen für Ermahnungen und andere Schreiben, die zu der Personalakte genommen werden und die weitere berufliche Entwicklung eines Arbeitnehmers nachteilig beeinflussen können (LAG Hamm 25.09.2009 - 19 Sa 383/09, juris Rn. 57).

    Diese Grundsätze gelten nicht nur für förmliche Abmahnungen, sondern für sämtliche schriftlichen Rügen, Ermahnungen , Verwarnungen und andere Schreiben, die zu der Personalakte genommen werden und die weitere berufliche Entwicklung eines Arbeitnehmers nachteilig beeinflussen können (LAG Hamm 25.09.2009 - 19 Sa 383/09, juris Rn. 57).

  • BAG, 30.08.1995 - 1 AZR 47/95

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach BAT - Mitbestimmung des Personalrats

    Auszug aus ArbG Ulm, 14.03.2017 - 5 Ca 328/15
    Der Arbeitgeber kann deshalb dem Arbeitnehmer auch dann keine niedriger zu bewertende Tätigkeit zuweisen, wenn er dennoch die höhere Vergütung zahlt, die der bisherigen Tätigkeit entspricht (BAG 30.08.1995 - 1 AZR 47/95, juris Rn. 25 m. w. N.; LAG Rh.-Pf. 11.10.2012 - 10 Sa 250/12, juris Rn. 26).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.10.2012 - 10 Sa 250/12

    Versetzung - Direktionsrecht - Gleichwertigkeit einer Tätigkeit

    Auszug aus ArbG Ulm, 14.03.2017 - 5 Ca 328/15
    Der Arbeitgeber kann deshalb dem Arbeitnehmer auch dann keine niedriger zu bewertende Tätigkeit zuweisen, wenn er dennoch die höhere Vergütung zahlt, die der bisherigen Tätigkeit entspricht (BAG 30.08.1995 - 1 AZR 47/95, juris Rn. 25 m. w. N.; LAG Rh.-Pf. 11.10.2012 - 10 Sa 250/12, juris Rn. 26).
  • BAG, 13.06.1990 - 5 AZR 350/89

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Beschäftigung - Wegfall des Arbeitsplatzes -

    Auszug aus ArbG Ulm, 14.03.2017 - 5 Ca 328/15
    Ein Arbeitnehmer hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich einen Anspruch darauf, entsprechend seinem Arbeitsvertrag auch wirklich beschäftigt zu werden (vgl. nur BAG 13.06.1990 - 5 AZR 350/89, juris Rn. 16 m. w. N.).
  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06

    Verlagerung einer Betriebsabteilung - Wirksamkeit von Versetzungen

    Auszug aus ArbG Ulm, 14.03.2017 - 5 Ca 328/15
    Nach § 106 Satz 1 GewO kann der Arbeitgeber den Inhalt der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit die Arbeitsbedingung nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung, einen anwendbaren Tarifvertrag oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind (BAG 13.03.2007 - 9 AZR 433/06, AP BGB § 307 Nr. 26 sowie LAG Rheinland-Pfalz 20.08.2014 - 4 Sa 573/13, juris Rn. 27 jeweils mit zahlr. w. N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2014 - 4 Sa 573/13

    Direktionsrecht - Entziehung einzelner Aufgaben

    Auszug aus ArbG Ulm, 14.03.2017 - 5 Ca 328/15
    Nach § 106 Satz 1 GewO kann der Arbeitgeber den Inhalt der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit die Arbeitsbedingung nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung, einen anwendbaren Tarifvertrag oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind (BAG 13.03.2007 - 9 AZR 433/06, AP BGB § 307 Nr. 26 sowie LAG Rheinland-Pfalz 20.08.2014 - 4 Sa 573/13, juris Rn. 27 jeweils mit zahlr. w. N.).
  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 593/09

    Abmahnung wegen religiöser Bekundung in einer Kinderbetreuungseinrichtung

    Auszug aus ArbG Ulm, 14.03.2017 - 5 Ca 328/15
    Der Anspruch besteht, wenn die Abmahnung entweder (1.) inhaltlich unbestimmt ist, (2.) unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, (3.) auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder (4.) den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt, und auch dann, wenn selbst bei einer zu Recht erteilten Abmahnung (5.) kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers mehr an deren Verbleib in der Personalakte besteht (BAG 19.07.2012 - 2 AZR 782/11, juris Rn. 13; 12.08.2010 - 2 AZR 593/09, juris Rn. 10).
  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 782/11

    Abmahnung wegen Pflichtverletzung

    Auszug aus ArbG Ulm, 14.03.2017 - 5 Ca 328/15
    Der Anspruch besteht, wenn die Abmahnung entweder (1.) inhaltlich unbestimmt ist, (2.) unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, (3.) auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder (4.) den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt, und auch dann, wenn selbst bei einer zu Recht erteilten Abmahnung (5.) kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers mehr an deren Verbleib in der Personalakte besteht (BAG 19.07.2012 - 2 AZR 782/11, juris Rn. 13; 12.08.2010 - 2 AZR 593/09, juris Rn. 10).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2012 - 9 Sa 447/12

    Abmahnung - Entfernung aus der Personalakte - Darlegungs- und Beweislast

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