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ArbG Ulm, 15.09.2014 - 4 BV 3/14 |
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Verfahrensgang
- ArbG Ulm, 15.09.2014 - 4 BV 3/14
- LAG Baden-Württemberg, 08.05.2015 - 17 TaBV 1/15
Wird zitiert von ...
- LAG Baden-Württemberg, 08.05.2015 - 17 TaBV 1/15
Betriebsratswahl - Wahlanfechtung - Vollmacht - Rechtsanwalt - im Betrieb …
Auf die Beschwerde der Beteiligten 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Ulm vom 15.09.2014 (4 BV 3/14) teilweise abgeändert:.den Beschluss des Arbeitsgerichts Ulm, Aktenzeichen 4 BV 3/14 aufzuheben und 1. die Betriebsratswahl vom 05.03.2014 für unwirksam zu erklären; 2. den Widerantrag des Beteiligten zu 2. zurückzuweisen.
Auf die Anschlussbeschwerde des Beteiligten zu 2. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Ulm - 4 BV 3/14 - vom 15.09.2014 abgeändert und nach den erstinstanzlichen Anträgen des Beteiligten zu 2 entschieden.