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ArbG Verden, 24.08.2017 - 1 Ca 32/15 B |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Verden, 20.06.2016 - 1 Ca 32/15
- EuGH, 13.07.2017 - C-354/16
- ArbG Verden, 24.08.2017 - 1 Ca 32/15 B
- LAG Niedersachsen, 09.08.2018 - 4 Sa 982/17
- BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 480/18
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 480/18
Betriebliche Altersversorgung - Diskriminierung - Teilzeitarbeitnehmer
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Verden vom 24. August 2017 - 1 Ca 32/15 B - wie folgt abgeändert:.Das Arbeitsgericht hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (im Folgenden EuGH) mit Beschluss vom 20. Juni 2016 (- 1 Ca 32/15 B -) Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt, die der EuGH mit Urteil vom 13. Juli 2017 (- C-354/16 -) beantwortet hat.
- LAG Niedersachsen, 09.08.2018 - 4 Sa 982/17
Berechnung einer Betriebsrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme
Die Berufungen beider Parteien gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Verden vom 24. August 2017 - 1 Ca 32/15 - werden zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht hat dem Gerichtshof der europäischen Union (EUGH) mit Beschluss vom 20. Juni 2016 (1 Ca 32/15 B) die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob § 4 Nr. 1 und 2 der Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit im Anhang der Richtlinie 97/81 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit in der durch die Richtlinie 98/23 geänderten Fassung sowie Art. 4 der Richtlinie 2006/54 i. V. m. Richtlinie 2000/78 verlangen, dass 1.a) bei Teilzeitbeschäftigten die Reduzierung auf den Teilzeitanteil erst nach der Anwendung der gespaltenen Rentenformel erfolgen darf und, 1b) falls dies zu verneinen ist, ob statt der Berechnung eines einheitlichen Beschäftigungsgrades für die gesamte Beschäftigungsdauer eine nach Zeitabschnitten unterteilte Betrachtungsweise vorzunehmen ist.
Die Klägerin beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Verden vom 24. August 2017 - 1 Ca 32/15 B - teilweise abzuändern und.
Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Verden vom 24. August 2017 - 1 Ca 32/15 B - teilweise abzuändern und.