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   ArbG Villingen-Schwenningen, 28.04.2022 - 5 Ca 373/21   

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https://dejure.org/2022,42675
ArbG Villingen-Schwenningen, 28.04.2022 - 5 Ca 373/21 (https://dejure.org/2022,42675)
ArbG Villingen-Schwenningen, Entscheidung vom 28.04.2022 - 5 Ca 373/21 (https://dejure.org/2022,42675)
ArbG Villingen-Schwenningen, Entscheidung vom 28. April 2022 - 5 Ca 373/21 (https://dejure.org/2022,42675)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 7 Abs 4 BUrlG, § 11 Abs 1 BUrlG, Art 7 Abs 1 EGRL 88/2003
    Urlaubsabgeltung - verschuldete Arbeitsversäumnis - Bezugszeitraum - europarechtskonforme Auslegung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 23.11.1971 - 1 AZR 388/70

    Verschuldensbegriff - Verkehrsvorschriftverletzung

    Auszug aus ArbG Villingen-Schwenningen, 28.04.2022 - 5 Ca 373/21
    Nach den zu § 3 EFZG und § 616 BGB entwickelten Grundsätzen ist im Falle der Fahrlässigkeit aber erforderlich, dass die Versäumung der Arbeitspflicht auf ein gröbliches Verhalten des Arbeitnehmers zurückzuführen ist, bei dem er gegen die einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu fordernden Erwartungen verstoßen hat (BAG, Urteil v. 23.11.1971 - 1 AZR 388/70).
  • BAG, 22.10.2019 - 9 AZR 98/19

    Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten

    Auszug aus ArbG Villingen-Schwenningen, 28.04.2022 - 5 Ca 373/21
    Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub nach §§ 1, 3 BUrlG erlischt jedoch bei einer mit Artikel 7 der Richtlinie 88/2003/EG konforme Auslegung von § 7 Abs. 3 BUrlG nur dann am Ende des Kalenderjahres oder eines zulässigen Übertragungszeitraums, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor in die Lage versetzt hat, seinen Urlaubanspruch wahrzunehmen und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücke nicht genommen hat, (BAG Urteil v. 22.10.2019 - 9 AZR 98/19).
  • ArbG Nienburg, 30.08.2022 - 2 Ca 1/22

    Hohe Anforderungen an Arbeitgeber bei Tat- und Verdachtskündigungen

    Auszug aus ArbG Villingen-Schwenningen, 28.04.2022 - 5 Ca 373/21
    Insoweit werde auf das Verfahren vor dem Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen 2 Ca 1/22 hingewiesen.
  • EuGH, 13.12.2018 - C-385/17

    Während seines unionsrechtlich garantierten Mindestjahresurlaubs hat ein

    Auszug aus ArbG Villingen-Schwenningen, 28.04.2022 - 5 Ca 373/21
    Durch das Erfordernis der Zahlung dieses Urlaubsentgelts soll der Arbeitnehmer nämlich während des Jahresurlaubs in eine Lage versetzt werden, die in Bezug auf das Entgelt mit den Zeiten geleisteter Arbeit vergleichbar ist (EUGH Urteil v. 13.12.2018 - C-385/17).
  • LAG Baden-Württemberg, 02.08.2022 - 11 Sa 27/22

    Berechnung der Urlaubsabgeltung bei einem Fahrer, der wegen Entzugs der

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen vom 28.04.2022 - 5 Ca 373/21 - wird auf deren Kosten zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 28. April 2022 - 5 Ca 373/21 hat das Arbeitsgericht die Klage, soweit der Kläger Urlaubsabgeltung für die Zeit vom 9. Mai 2021 bis einschließlich 30. September 2021 begehrt hat, als unbegründet abgewiesen und ausgeführt, für diese Zeit sei die Arbeitsversäumnis aufgrund des Verlustes des Führerscheins wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt verschuldet im Sinne von § 11 Abs. 1 Satz 3 BUrlG, weshalb der hierfür entstandene Urlaubsanspruch mit einem Geldfaktor von 0, 00 EUR abzugelten sei, was es weiter ausgeführt hat.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen, Az: 5 Ca 373/21 abzuändern, soweit es der Klage stattgegeben hat, und die Klage insgesamt abzuweisen.

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