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   ArbG Villingen-Schwenningen, 28.10.2021 - 4 Ca 235/21   

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ArbG Villingen-Schwenningen, 28.10.2021 - 4 Ca 235/21 (https://dejure.org/2021,56683)
ArbG Villingen-Schwenningen, Entscheidung vom 28.10.2021 - 4 Ca 235/21 (https://dejure.org/2021,56683)
ArbG Villingen-Schwenningen, Entscheidung vom 28. Oktober 2021 - 4 Ca 235/21 (https://dejure.org/2021,56683)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • LAG Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 4 Sa 67/15

    Änderungskündigung - Änderung des Anforderungsprofils

    Auszug aus ArbG Villingen-Schwenningen, 28.10.2021 - 4 Ca 235/21
    Das Änderungsangebot ist daran zu messen, ob es durch - hier einzig in Betracht kommende - dringende betriebliche Erfordernisse i. S. d. § 1 Abs. 2 KSchG bedingt ist und sich darauf beschränkt, solche Änderungen vorzusehen, die Arbeitnehmer*innen billigerweise hinnehmen müssen (BAG vom 20. Juni 2013 - 2 AZR 396/13; BAG vom 5. Juni 2014 - 2 AZR 615/13; LAG Baden-Württemberg vom 6. Juli 2016 - 4 Sa 67/15).

    Auf beiden Stufen ist der dem Kündigungsschutz zugrundeliegende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten (LAG Baden-Württemberg vom 6. Juli 2016 - 4 Sa 67/15; LAG Köln vom 16. November 2016 - 5 Sa 1183/15).

    In diesen Fällen müssen Arbeitgeber*innen konkrete Angaben dazu machen, wie sich die Organisationsentscheidung auf die Einsatzmöglichkeiten auswirkt und in welchem Umfang dadurch ein konkreter Änderungsbedarf entsteht (BAG vom 29. November 2017 - 2 AZR 388/06; LAG Baden-Württemberg vom 6. Juli 2016 - 4 Sa 67/15).

    Erhöhte Anforderungen an die Darlegungslast sind insbesondere dann zu stellen, wenn Arbeitgeber*innen durch eine unternehmerische Entscheidung das Anforderungsprofils für Arbeitsplätze ändert, die bereits mit langjährig beschäftigten Arbeitnehmer*innen besetzt sind (LAG Baden-Württemberg vom 6. Juli 2016 - 4 Sa 67/15).

  • BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79

    Änderungskündigung und Gleichbehandlung

    Auszug aus ArbG Villingen-Schwenningen, 28.10.2021 - 4 Ca 235/21
    Es ist nicht zu verkennen, dass dieser Ansatz, wie bereits einleitend ausgeführt wurde und im Rahmen der Zumutbarkeit nochmals vertieft wird, insbesondere deshalb problematisch ist, weil der Gleichbehandlungsgrundsatz "allein" kein dringendes Bedürfnis für eine Änderungskündigung darstellen kann (BAG vom 28. April 1982 - 7 AZR 1139/79).

    Richtig hat in diesem Zusammenhang auch das Bundesarbeitsgericht darauf hingewiesen, dass "allein" die Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz kein dringendes Erfordernis nach § 1 Abs. 2 KSchG darstellt (vgl. BAG vom 28. April 1982 - 7 AZR 1139/79).

    Insoweit besteht auch kein Widerspruch zur genannten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (vom 28. April 1982 - 7 AZR 1139/79).

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 379/12

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

    Auszug aus ArbG Villingen-Schwenningen, 28.10.2021 - 4 Ca 235/21
    Sie ist lediglich dahingehend zu überprüfen, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist und ob sie ursächlich für den von Arbeitgeber*innen geltend gemachten Änderungsbedarf ist (BAG vom 20. Juni 2013 - 2 AZR 379/12, juris Rn. 19; BAG vom 22. November 2012 - 2 AZR 673/11, juris Rn. 16; BAG vom 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11, juris Rn. 21).

    Zu prüfen ist auch hier grundsätzlich lediglich, ob das Konzept die Änderung tatsächlich erzwingt (BAG vom 20. Juni 2013 - 2 AZR 379/12, juris Rn. 26).

  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 388/06

    Änderungskündigung

    Auszug aus ArbG Villingen-Schwenningen, 28.10.2021 - 4 Ca 235/21
    Da für eine beschlossene und tatsächlich durchgeführte Organisationsentscheidung die Vermutung spricht, sie sei aus sachlichen Gründen erfolgt, Rechtsmissbrauch also die Ausnahme ist, haben im Kündigungsschutzprozess grundsätzlich der Arbeitnehmer*innen die Umstände darzulegen und im Streitfall zu beweisen, aus denen sich ergeben soll, dass die getroffene innerbetriebliche Strukturmaßnahme offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG vom 29. November 2017 - 2 AZR 388/06).

    In diesen Fällen müssen Arbeitgeber*innen konkrete Angaben dazu machen, wie sich die Organisationsentscheidung auf die Einsatzmöglichkeiten auswirkt und in welchem Umfang dadurch ein konkreter Änderungsbedarf entsteht (BAG vom 29. November 2017 - 2 AZR 388/06; LAG Baden-Württemberg vom 6. Juli 2016 - 4 Sa 67/15).

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.06.2009 - 6 Ta 106/09

    Vergleichsmehrwert bei Titulierung von Eckpunkten der Zeugniserteilung im

    Auszug aus ArbG Villingen-Schwenningen, 28.10.2021 - 4 Ca 235/21
    Der Schleppnetzantrag betrifft zwar einen eigenen Streitgegenstand, wirkt aber auch bezogen auf den Rechtsmittelstreitwert nicht im Wege der Addition nach § 5 ZPO streitwerterhöhend, da das identische wirtschaftliche Ziel verfolgt wird (vgl. LAG Schleswig-Holstein vom 4. Juni 2009 - 6 Ta 106/09, juris Rn. 20).
  • LAG Köln, 11.12.2009 - 10 Sa 328/09

    Unwirksame Beschäftigung eines "Gruppenleiters Testsysteme" als "Senioringenieur

    Auszug aus ArbG Villingen-Schwenningen, 28.10.2021 - 4 Ca 235/21
    Nicht zu Unrecht ist deshalb darauf hingewiesen worden, dass es grundsätzlichen Bedenken begegnet, wenn durch eine vermeintliche Unternehmerentscheidung mit speziellen arbeitsvertraglichen Inhalten personengenau die Voraussetzungen für eine betriebsbedingte Änderungskündigung geschaffen werden könnten (LAG Köln vom 11. Dezember 2009 - 10 Sa 328/09).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.01.2007 - 7 Sa 93/06

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Sozialauswahl - unvollständige

    Auszug aus ArbG Villingen-Schwenningen, 28.10.2021 - 4 Ca 235/21
    Es ist zu prüfen, ob Arbeitgeber*innen, statt die Arbeitsbedingungen zu ändern, diese Änderung anderen vergleichbaren Arbeitnehmer*innen hätte anbieten können, denen sie in sozialer Hinsicht eher zumutbar gewesen wäre (LAG Baden-Württemberg vom 5. Januar 2007 - 7 Sa 93/06).
  • BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 299/18

    Wirksamkeit eines Kopftuchverbots?

    Auszug aus ArbG Villingen-Schwenningen, 28.10.2021 - 4 Ca 235/21
    (3) Ferner ist die Beklagte bei der konkreten Ausübung des Weisungsrechts an den Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden, was auch bedeuten kann, dass bestimmte Tätigkeiten im Einzelfall (nicht) zuzuweisen sind (vgl. BAG vom 30. Januar 2019 - 10 AZR 299/18 (A); Wank in Ennuschat u.a., Gewerbeordnung, 9. Aufl. 2020, § 106 GewO Rn. 22; Preis in ErfK, 21. Aufl. 2021, § 106 GewO Rn. 16; Hoffmann/Schulte in BeckOK-GewO, Stand 1. Juni 2021, § 106 GewO Rn. 81), ohne dass dies im Arbeitsvertrag oder einer Änderungskündigung klargestellt oder gar bereits konkretisiert werden müsste.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2019 - 20 Sa 264/19

    Versetzung aufgrund einer betrieblichen Konfliktlage - fehlende Anhörung

    Auszug aus ArbG Villingen-Schwenningen, 28.10.2021 - 4 Ca 235/21
    Es obliegt also der Ausübung des Weisungsrechts im Einzelfall und nicht etwa bereits der Überprüfung der Einräumung des Weisungsrechts selbst, ob es bei der Zuweisung von anderen Referatsbereichen oder die Einbindung in die Telefonzentrale oder den Telefonüberlauf zu einer unzumutbaren Belastung oder Überforderung der Klägerin kommt (vgl. zur Weisungsrechtsausübung m. w. Nachw. Hromadka, NJW 2018, S. 7, 10; ferner LAG Berlin-Brandenburg vom 2. Oktober 2019 - 20 Sa 264/19).
  • BAG, 05.06.2014 - 2 AZR 615/13

    Änderungskündigung - Chefarzt-Dienstvertrag

    Auszug aus ArbG Villingen-Schwenningen, 28.10.2021 - 4 Ca 235/21
    Das Änderungsangebot ist daran zu messen, ob es durch - hier einzig in Betracht kommende - dringende betriebliche Erfordernisse i. S. d. § 1 Abs. 2 KSchG bedingt ist und sich darauf beschränkt, solche Änderungen vorzusehen, die Arbeitnehmer*innen billigerweise hinnehmen müssen (BAG vom 20. Juni 2013 - 2 AZR 396/13; BAG vom 5. Juni 2014 - 2 AZR 615/13; LAG Baden-Württemberg vom 6. Juli 2016 - 4 Sa 67/15).
  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 673/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

  • BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 682/12

    Kündigungsschutzklage - Klagefrist

  • LAG Hessen, 28.03.2011 - 17 Sa 1024/10
  • LAG Köln, 16.11.2016 - 5 Sa 1183/15

    Zulässigkeit einer Wiederholungskündigung

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08

    Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 548/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Reduzierung des Arbeitsvolumens und Kurzarbeit

  • LAG Baden-Württemberg, 20.03.1997 - 11 Sa 91/96

    Änderungskündigung; Senkung der Personalkosten; Soziale Rechtfertigung ;

  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 829/07

    Bestimmtheit des Änderungsangebots bei Änderungskündigungen

  • ArbG Gießen, 24.06.2022 - 3 Ca 255/21
    Die Erhebung der Kündigungsschutzklage unter dem Aktenzeichen 4 Ca 235/21 gegen den Vertragsarbeitgeber hat den Verfall der möglichen Ansprüche auf gleiche Bezahlung dabei nicht verhindert.

    Hier ist nicht ersichtlich, dass der Kläger im Kündigungsschutzrechtsstreit unter dem Aktenzeichen 4 Ca 235/21 bereits Ansprüche auf Equal Pay geltend gemacht habe.

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