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ArbG Würzburg, 05.11.2015 - 2 Ca 904/14 |
Volltextveröffentlichung
- rewis.io
Betriebliche Altersversorgung: Mehrfache Ablösung und Besitzstandsschutz
Verfahrensgang
- ArbG Würzburg, 05.11.2015 - 2 Ca 904/14
- LAG Nürnberg, 24.01.2017 - 6 Sa 518/15
- BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 201/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 128/01
Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung
Auszug aus ArbG Würzburg, 05.11.2015 - 2 Ca 904/14
Verbleibt dem Arbeitnehmer in jedem Falle das, worauf er zum Ablösungsstichtag vertrauen durfte, verletzt eine verschlechternde Neuordnung schützenswertes Vertrauen nicht (BAG, Urteil vom 11.12.2001 - 3 AZR 128/01).Entscheidend ist jedoch, dass die BV 2002 schon deshalb nicht in die zweite Besitzstandsstufe der VO AEG eingriff, weil nach Maßgabe des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 11.12.2001 (3 AZR 128/01) kein schützenswertes Vertrauen sowohl auf Aufrechterhaltung des dynamisierten Besitzstandes aus der VO AEG als auch der Steigerungsbeträge aus der BV 2002 bestand.
- BAG, 21.01.2003 - 3 ABR 26/02
Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates; abweichende Vereinbarung von der …
Auszug aus ArbG Würzburg, 05.11.2015 - 2 Ca 904/14
Die bloße Zweckmäßigkeit einer unternehmenseinheitlichen Regelung reicht dagegen nicht aus (BAG, Beschluss vom 21.01.2003 - 3 ABR 26/02 m.w.N.).Zwar ist der Klägerin zuzustimmen, dass der Arbeitgeber regelmäßig mitbestimmungsfrei über den Dotierungsrahmen und den Adressatenkreis bei der betrieblichen Altersversorgung im Betrieb oder Unternehmen entscheidet und daher auch seine Entscheidung für eine betriebs- oder unternehmensweite Regelung zugleich auf die betriebsverfassungsrechtliche Regelungsebene vorgibt (BAG, Beschluss vom 21.01.2003 - 3 ABR 26/02).
- BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 323/13
Ablösung einer Versorgungsordnung
Auszug aus ArbG Würzburg, 05.11.2015 - 2 Ca 904/14
Entscheidend ist, ob wirtschaftliche Schwierigkeiten vorliegen, auf die ein vernünftiger Unternehmer reagieren darf (BAG, Urteil vom 09.12.2014 - 3 AZR 323/13 m.w.N.).Ferner ist darzutun, in welchem Umfang die Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung zur Kosteneinsparung beiträgt und nach welchen Kriterien das prognostizierte Einsparvolumen ermittelt wurde (BAG, Urteil vom 09.12.2014 - 3 AZR 323/13).
- BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80
Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen …
Auszug aus ArbG Würzburg, 05.11.2015 - 2 Ca 904/14
aa) Sachlich proportionale Gründe, die Eingriffe in dienstzeitabhängige noch nicht erdiente Zuwachsraten rechtfertigen können, liegen u.a. bei einer angestrebten Vereinheitlichung der Altersversorgung mehrerer Betriebe im Unternehmen vor (BAG, Beschluss vom 08.12.1981 - 3 ABR 53/80). - BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 512/00
Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung
Auszug aus ArbG Würzburg, 05.11.2015 - 2 Ca 904/14
Solche zwingenden Gründe können etwa eine mit Zeitablauf auf der Grundlage der bisherigen Regelung eingetretene planwidrige Überversorgung oder eine bei Schaffung des Versorgungswerks nicht vorhersehbare, ganz außergewöhnliche Mehrbelastung sein (BAG, Urteil vom 11.12.2001 - 3 AZR 512/00). - BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 705/10
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer auf einer Betriebsvereinbarung …
Auszug aus ArbG Würzburg, 05.11.2015 - 2 Ca 904/14
Die bei Einschnitten in Versorgungsrechte zu beachtenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit hat das Bundesarbeitsgericht (vgl. z.B. Urteil vom 15.01.2013 - 3 AZR 705/10 m.w.N.) durch ein dreistufiges Prüfungsschema präzisiert. - BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 414/12
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer …
Auszug aus ArbG Würzburg, 05.11.2015 - 2 Ca 904/14
Eine solche Dynamik ist im Zeitpunkt der Veränderung einer Versorgungszusage bereits im Umfang der bis dahin geleisteten Betriebszugehörigkeit anteilig erdient, denn insoweit hat der Arbeitnehmer die von ihm geforderte Gegenleistung bereits erbracht (BAG, Urteil vom 12.02.2013 - 3 AZR 414/12).
- LAG Nürnberg, 24.01.2017 - 6 Sa 518/15
Anwartschaftsdynamik - ablösende Betriebsvereinbarungen
1.Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Würzburg vom 05.11.2015, Az. 2 Ca 904/14, wird auf Kosten der Berufungsführerin zurückgewiesen.