Rechtsprechung
ArbG Würzburg, 06.09.2013 - 7 BV 2/13 |
Verfahrensgang
- ArbG Würzburg, 30.08.2013 - 6 BV 1/13
- ArbG Würzburg, 06.09.2013 - 7 BV 2/13
- LAG Nürnberg, 20.12.2013 - 2 Ta 156/13
Wird zitiert von ...
- LAG Nürnberg, 20.12.2013 - 2 Ta 156/13
Streitwertkatalog - Beschlussverfahren - Zustimmungsersetzung - Aufhebungsantrag …
Die Beschwerden des Verfahrensbevollmächtigten des Beteiligten zu 2 gegen die Beschlüsse des Arbeitsgerichts Würzburg - Kammer Aschaffenburg - vom 30.08.2013 (Az. 6 BV 1/13, 6 BV 6/13 und 6 BV 7/13) und vom 06.09.2013 (Az. 7 BV 2/13) werden zurückgewiesen.Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg - Kammer Aschaffenburg - vom 06.09.2013 (Az. 7 BV 2/13) unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen abgeändert und der Gegenstandswert auf 13.333,33 EUR festgesetzt.
In den Verfahren des Arbeitsgerichts Würzburg - Kammer Aschaffenburg - 6 BV 1/13 (anhängig ab 07. Januar 2013; 6 Leiharbeitnehmer), 7 BV 2/13 (anhängig ab 17. Januar 2013; 10 Leiharbeitnehmer), 6 BV 6/13 (anhängig ab 4. Februar 2013; 5 Leiharbeitnehmer) und 6 BV 7/13 (anhängig ab 18. Februar 2013; 4 Leiharbeitnehmer) beantragte die Beteiligte zu 1 jeweils, die Zustimmung des Beteiligten zu 2 zu den Einstellungen der namentlich benannten Leiharbeitnehmer zu ersetzen (§ 99 Abs. 4 BetrVG) sowie festzustellen, dass die Einstellung der genannten Leiharbeitnehmer aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war (§ 100 BetrVG).
In Anlehnung an den Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit, der von der von den Präsidentinnen und Präsidenten der Landesarbeitsgerichte eingerichteten Streitwertkommision erarbeitet wurde (Bader/Jörchel, NZA 2013, 809 ff, künftig Streitwertkatalog), setzte das Arbeitsgericht Würzburg - Kammer Aschaffenburg - für die streitgegenständlichen vier Verfahren mit Beschlüssen vom 30.08.2013 (6 BV 1/13, 6 BV 6/13 und 6 BV 7/13) und vom 06.09.2013 (7 BV 2/13) die Gegenstandswerte fest.
7 BV 2/13.
Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 im Verfahren 7 BV 2/13 ist zum Teil begründet.
Streitwertkatalog vorgeschlagenen Staffelung für parallel gelagerte Fälle (1. Fall: 100 %, 2. bis 20. Fall: 25 %; 21. bis 50. Fall: 12, 5%; ab dem 51. Fall: 10 %) hat das Arbeitsgericht den Gegenstandswert für die jeweiligen Anträge zu 1, gerichtet auf Zustimmungsersetzung zu den beabsichtigten Einstellungen nach § 99 Abs. 4 BetrVG, richtig berechnet (6 BV 1/13: 6.000,- EUR; 7 BV 2/13: 6.666,66 EUR; 6 BV 6/13: 3.000,- EUR; 6 BV 7/13: 1.333,33 EUR; zum Berechnungsweg vgl. obige Tabelle).
- 7 BV 2/13: EUR 13.333,33.
Im Verfahren 7 BV 2/13 gilt dies nicht, da hier auch die Beteiligte zu 1 Beschwerde eingelegt hat.
Im Verfahren 7 BV 2/13 war der Gegenstandswert auf 13.333,33 EUR herabzusetzen.