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   ArbG Würzburg, 18.11.2014 - 10 Ca 323/14   

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https://dejure.org/2014,69737
ArbG Würzburg, 18.11.2014 - 10 Ca 323/14 (https://dejure.org/2014,69737)
ArbG Würzburg, Entscheidung vom 18.11.2014 - 10 Ca 323/14 (https://dejure.org/2014,69737)
ArbG Würzburg, Entscheidung vom 18. November 2014 - 10 Ca 323/14 (https://dejure.org/2014,69737)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 713/00

    Gleichbehandlung; Vergütung AT-Angestellte

    Auszug aus ArbG Würzburg, 18.11.2014 - 10 Ca 323/14
    Auf der Grundlage des Urteiles des BAG vom 13.02.2002 - 5 AZR 713/00 - ist der Kläger der Auffassung, dass die Grenze zu einer kollektiven Regelung überschritten und der Anwendungsbereich des Gleichbehandlungsgrundsatzes eröffnet sei, wenn mindestens 5% der Belegschaft begünstigt würden.

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz kommt deshalb nicht zur Anwendung, wenn es sich um individuell vereinbarte Löhne und Gehälter handelt und der Arbeitgeber nur einzelne Arbeitnehmer besser stellt (BAG vom 19.08.1992 5 AZR 513/91 - BAG vom 13.02.2002 - 5 AZR 713/00).

    Das der Pflicht der Gleichbehandlung zugrunde liegende Gebot der Verteilungsgerechtigkeit trägt diese Ausweitung nicht, weil in Fällen dieser Art die Freiheit des Arbeitgebers in der Bestimmung des Dotierungsrahmens freiwilliger Leistungen besonders nachhaltig verletzt werden würde und zu unverhältnismäßig hohen weiteren finanziellen Belastungen des Arbeitgebers führte (BAG vom 13.02.2002 - 5 AZR 713/00 - mit Hinweis auf Münch ArbR/Richardi, 3. Auflage § 14 Rn. 8; ErfK/Preis, a. a. O. § 611 BGB Rn. 836).

    Vor diesem Hintergrund hat das F. mit Urteil vom 13.02.2002 - 5 AZR 713/00 - dafür gehalten, dass ein nicht begünstigter Arbeitnehmer aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz dann keinen Anspruch auf Vergütung herleiten könne, wenn die Anzahl der begünstigten Arbeitnehmer im Verhältnis zur Gesamtzahl der betroffenen Arbeitnehmer sehr gering sei, d. h. weniger als 5% der insgesamt betroffenen Arbeitnehmer berühre.

  • BAG, 19.08.1992 - 5 AZR 513/91

    Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der Vergütung

    Auszug aus ArbG Würzburg, 18.11.2014 - 10 Ca 323/14
    Das ist ihm im Anwendungsbereich des Gleichbehandlungsgrundsatzes, also wenn es sich nicht um individuelle Vereinbarungen handelt, verwehrt (BAG vom 19.08.1992 - 5 AZR 513/91 - Rn. 30).

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz kommt deshalb nicht zur Anwendung, wenn es sich um individuell vereinbarte Löhne und Gehälter handelt und der Arbeitgeber nur einzelne Arbeitnehmer besser stellt (BAG vom 19.08.1992 5 AZR 513/91 - BAG vom 13.02.2002 - 5 AZR 713/00).

  • BAG, 17.02.1998 - 3 AZR 783/96

    Gleichbehandlung unterschiedlicher Arbeitnehmergruppen

    Auszug aus ArbG Würzburg, 18.11.2014 - 10 Ca 323/14
    Erfolgt eine Besserstellung unabhängig von abstrakten Differenzierungsmerkmalen in Einzelfällen, können sich andere Arbeitnehmer hierauf zur Begründung gleichartiger Ansprüche nicht berufen (BAG vom 17.02.1998 - 3 AZR 783/96 -).
  • BAG, 03.12.2008 - 5 AZR 74/08

    Überbetriebliche Gleichbehandlung - Lohnerhöhung

    Auszug aus ArbG Würzburg, 18.11.2014 - 10 Ca 323/14
    Mit Urteil vom 03.12.2008 - 5 AZR 74/08 - hat das BAG zutreffend dafür gehalten, dass der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz jedenfalls dann unternehmensweit Anwendung findet, wenn die verteilende Entscheidung des Arbeitgebers nicht auf einen einzelnen Betrieb beschränkt ist, sondern sich auf alle oder mehrerer Betriebe des Unternehmens bezieht.
  • BAG, 08.08.2000 - 9 AZR 517/99

    Urlaubsgeld: Gleichbehandlungsgebot im Konzern - Zeitungszusteller

    Auszug aus ArbG Würzburg, 18.11.2014 - 10 Ca 323/14
    Darüber hinausgehend hat das F. mit Urteil vom 08.08.2000 - 9 AZR 517/99 - bei einem Zahlenverhältnis der begünstigten gegenüber den benachteiligten Arbeitnehmern von 4 zu 180 einen ausreichenden kollektiven Tatbestand mit der Begründung angenommen, dass nicht das quantitative Verhältnis der Gruppen zueinander maßgeblich sei, sondern nur der Umstand, ob der Arbeitgeber eine kollektive Regelung treffe.
  • BAG, 03.04.1957 - 4 AZR 644/54

    Grundsatz der Gleichbehandlung - Vergleichbare Arbeitnehmer - Bevorzugte

    Auszug aus ArbG Würzburg, 18.11.2014 - 10 Ca 323/14
    Denn der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet nur die willkürliche Schlechterstellung von Arbeitnehmern aus sachfremden Gründen gegenüber anderen in vergleichbarer Lage befindlichen Arbeitnehmern, er verhindert jedoch nicht die Begünstigung einzelner Arbeitnehmer (so bereits BAG vom 03.04.1957 - 4 AZR 644/54 -).
  • LAG Nürnberg, 30.11.2015 - 2 Sa 644/14

    Sonderzahlung - Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht - vergleichbare Lage -

    10 Ca 323/14 (Arbeitsgericht Würzburg).

    Auf die Berufungen der Beklagten werden die Urteile des Arbeitsgerichts Würzburg vom 18.11.2014, Az. 10 Ca 323/14, und vom 27.11.2014, Az. 8 Ca 312/14, abgeändert.

    Hinsichtlich des erstinstanzlich relevanten Vortrags der Parteien wird auf den jeweiligen Tatbestand der Urteile des Arbeitsgerichts vom 18.11.2014 (Az. 10 Ca 323/14) und vom 27.11.2014 (Az. 8 Ca 312/14) verwiesen.

    Gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Würzburg vom 18.11.2014, Az. 10 Ca 323/14 (Kläger zu 1), der Beklagten zugestellt am 02.12.2014, legte diese mit Schriftsatz vom 18.12.2014, eingegangen beim Landesarbeitsgericht Nürnberg am 22.12.2014, Berufung ein und begründete diese mit Schriftsatz vom 26.02.2015, eingegangen beim Landesarbeitsgericht Nürnberg am selben Tage, innerhalb der bis zu diesem Tage verlängerten Berufungsbegründungsfrist.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Würzburg vom 18.11.2014, Az. 10 Ca 323/14, wird abgeändert und die Klage abgewiesen.

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