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ArbG Weiden/Oberpfalz, 04.02.2015 - 4 Ca 699/14 |
Zitiervorschläge
ArbG Weiden/Oberpfalz, Entscheidung vom 04. Februar 2015 - 4 Ca 699/14 (https://dejure.org/2015,64671)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rewis.io
Rechtsunwirksame außerordentliche Kündigung - umzudeutende ordentliche Kündigung
- ra.de
- arbeitsrechtsiegen.de
Kündigungsschutz für Lkw-Fahrer: Drogentest nicht automatisch Kündigungsgrund
Verfahrensgang
- ArbG Weiden/Oberpfalz, 04.02.2015 - 4 Ca 699/14
- LAG Nürnberg, 06.07.2015 - 7 Sa 124/15
- BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 471/15
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 32/11
Personenbedingte Kündigung - Alkoholsucht
Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 04.02.2015 - 4 Ca 699/14
Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses angesichts der konkreten Umstände des Falls und bei Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (st. Rspr.; vgl. BAG v. 20.12.2012, 2 AZR 32/11). - BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 845/08
Außerordentliche Kündigung - Umdeutung
Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 04.02.2015 - 4 Ca 699/14
Eine nach § 626 Abs. 1 BGB unwirksame außerordentliche Kündigung kann in eine ordentliche Kündigung nach § 140 BGB umgedeutet werden, wenn dies dem mutmaßlichen Willen des Kündigenden entspricht und dieser Wille dem Kündigungsempfänger im Zeitpunkt des Kündigungszugangs erkennbar ist (BAG v. 12.05.2010, Az. 2 AZR 845/08, zitiert nach juris). - BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13
Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung
Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 04.02.2015 - 4 Ca 699/14
Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 i. V. m. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG v. 20.11.2014, Az. 2 AZR 651/13, zitiert nach juris).
- BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 471/15
Kündigung eines LKW-Fahrers wegen Drogenkonsums
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Weiden vom 4. Februar 2015 - 4 Ca 699/14 - teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:. - LAG Nürnberg, 06.07.2015 - 7 Sa 124/15
Drogenkonsum - außerordentliche Kündigung - Kraftfahrer
vom 04.02.2015, Az. 4 Ca 699/14, wird in Ziffer 1, Satz 1, aufgehoben und die Klage auch insoweit abgewiesen.