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   ArbG Weiden/Oberpfalz, 16.08.2018 - 4 Ca 1333/17   

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https://dejure.org/2018,59230
ArbG Weiden/Oberpfalz, 16.08.2018 - 4 Ca 1333/17 (https://dejure.org/2018,59230)
ArbG Weiden/Oberpfalz, Entscheidung vom 16.08.2018 - 4 Ca 1333/17 (https://dejure.org/2018,59230)
ArbG Weiden/Oberpfalz, Entscheidung vom 16. August 2018 - 4 Ca 1333/17 (https://dejure.org/2018,59230)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ArbGG § 46 Abs. 2; TVöDK § 7 Abs. 7, § 8 Abs. 1; Haus-TV §§ 2 Abs. 2, 10 Abs. 1; ZPO § 17 Abs. 1; BAT § 17 Abs. 1; TzBfG § 4 Abs. 1 S. 1
    Zahlung tariflicher Überstundenzuschläge bei Teilzeitbeschäftigung

  • rewis.io

    Zahlung tariflicher Überstundenzuschläge bei Teilzeitbeschäftigung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 589/15

    Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitarbeit - Auslegung eines Haustarifvertrags

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 16.08.2018 - 4 Ca 1333/17
    Außerdem habe ein anderer Senat des Bundesarbeitsgerichts wenige Wochen später das Überschreiten der Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten als Tatbestandsmerkmal eines Überstundenzuschlags für zulässig erachtet (BAG v. 26.04.2017, Az. 10 AZR 589/15).

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (zuletzt BAG v. 26.04.2017, Az. 10 AZR 589/15, zitiert nach juris).

    Folgt man der Rechtsprechung des 10. Senats des Bundesarbeitsgerichts, bezweckt eine tarifliche Bestimmung, die den Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge allein davon abhängig macht, dass über ein bestimmtes Tages- oder Wochenarbeitsvolumen oder das Monatssoll hinaus gearbeitet wurde, regelmäßig, eine grundsätzlich zu vermeidende besondere Arbeitsbelastung durch ein zusätzliches Entgelt auszugleichen (Urteil v. 26.04.2017, 10 AZR 589/15, Rd. 28. zitiert nach juris).

  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 161/16

    Zuschläge für ungeplante Überstunden iSv. § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 1 TVöD-K

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 16.08.2018 - 4 Ca 1333/17
    Die Klägerin beruft sich in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23.03.2017, Az. 6 AZR 161/16.

    Die in dieser Vorschrift geregelten Diskriminierungsverbote stehen nach § 22 TzBfG nicht zur Disposition der Tarifvertragsparteien (BAG v. 23.03.2017, Az. 6 AZR 161/16; BAG v. 19.01.2016, Az. 9 AZR 564/14, jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 138/94

    Überstundenvergütung bei Teilzeit im öffentlichen Dienst

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 16.08.2018 - 4 Ca 1333/17
    Bereits im Jahr 1996 hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil v. 25.07.1996, Az. 6 AZR 138/94, zitiert nach juris) entschieden, der mit § 7 Abs. 7 TVöD-K inhaltlich vergleichbare § 17 Abs. 1 BAT stehe im Einklang mit der geltenden Rechtsordnung und führe nicht zu einer Ungleichhandlung von Voll- und Teilzeitbeschäftigten.

    Diese Zweckbestimmung des § 7 Abs. 7 TVöD-K ermittelt das Gericht durch Tarifauslegung, die auch bei der Frage, welcher Zweck typischerweise mit einer Tarifregelung verbunden ist, vorzunehmen ist (BAG v. 25.07.1996, Az. 6 AZR 138/94, Rd. 26, zitiert nach juris).

  • BAG, 19.01.2016 - 9 AZR 564/14

    Altersteilzeit im Blockmodell - keine Anpassung des Arbeitsentgelts bei

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 16.08.2018 - 4 Ca 1333/17
    Die in dieser Vorschrift geregelten Diskriminierungsverbote stehen nach § 22 TzBfG nicht zur Disposition der Tarifvertragsparteien (BAG v. 23.03.2017, Az. 6 AZR 161/16; BAG v. 19.01.2016, Az. 9 AZR 564/14, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Nürnberg, 13.06.2019 - 3 Sa 348/18

    Teilzeit - Überstundenzuschlag - öffentlicher Dienst - kommunale Krankenhäuser

    Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Weiden vom 16.08.2018, Az.: 4 Ca 1333/17, wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des Arbeitsgerichtes Weiden vom 16.08.2018, Az: 4 Ca 1333/17, wird abgeändert und die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 560, 06 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Klagezustellung zu zahlen.

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Weiden vom 16.08.2018 - 4 Ca 1333/17 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

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