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   ArbG Weiden/Oberpfalz, 16.09.2015 - 3 Ca 1739/14   

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https://dejure.org/2015,43352
ArbG Weiden/Oberpfalz, 16.09.2015 - 3 Ca 1739/14 (https://dejure.org/2015,43352)
ArbG Weiden/Oberpfalz, Entscheidung vom 16.09.2015 - 3 Ca 1739/14 (https://dejure.org/2015,43352)
ArbG Weiden/Oberpfalz, Entscheidung vom 16. September 2015 - 3 Ca 1739/14 (https://dejure.org/2015,43352)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Schadensersatz und Entschädigung nach AGG bei sexueller Belästigung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss Entschädigung wegen sexueller Belästigung zahlen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2016, 296
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 16.09.2015 - 3 Ca 1739/14
    Die beschriebene sexuelle Belästigung der Klägerin hat der Beklagte zu 2) durch sein entsprechendes Verhalten auch "bewirkt" i. S. d. § 3 IV AGG, wobei es keine Rolle spielt, wie er selbst sein Verhalten eingeschätzt und empfunden hat oder verstanden wissen wollte (vgl. BAG vom 9.6.2011, 2 AZR 323/10).
  • OLG Köln, 10.04.1995 - 8 U 62/94

    Klagemauer vor dem Dom muß entfernt werden - Eigentum, Verletzung,

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 16.09.2015 - 3 Ca 1739/14
    Hierüber war trotz der Rechtswegrüge nicht vorab zu befinden, da die Rüge erst nach Stellung der Anträge im ersten Kammertermin kurz vor dem zweiten Kammertermin und damit nicht fristgerecht gem. § 282 III ZPO erhoben wurde, was zur Folge hat, dass über den Rechtsweg auch erst im Urteil befunden werden kann (vgl. OLG Köln vom 10.4.1995, 8 U 62/94; LAG Sachsen vom 13.4.2000, 4 Ta 25/00; MüKo ZPO, 4 Aufl., § 17 a GVG Rn. 12).
  • LAG Schleswig-Holstein, 27.09.2006 - 3 Sa 163/06

    Sexuelle Belästigung, Vorgesetzter, Distanz (körperliche), Berührung,

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 16.09.2015 - 3 Ca 1739/14
    Daher begeht auch der eine sexuelle Belästigung, der am Arbeitsplatz die allgemein übliche minimale körperliche Distanz zu einer Mitarbeiterin regelmäßig nicht wahrt, sondern diese gezielt unnötig und wiederholt anfasst bzw. berührt oder gar sich mit seinem Körper an die Mitarbeiterin herandrängelt, obwohl all diese Kontakte erkennbar unerwünscht sind (vgl. LAG Schleswig-Holstein vom 27.9.2006, 3 Sa 163/06; BGK, § 3 Rn. 55).
  • LAG Sachsen, 13.04.2000 - 4 Ta 25/00

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Unzulässigkeit einer

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 16.09.2015 - 3 Ca 1739/14
    Hierüber war trotz der Rechtswegrüge nicht vorab zu befinden, da die Rüge erst nach Stellung der Anträge im ersten Kammertermin kurz vor dem zweiten Kammertermin und damit nicht fristgerecht gem. § 282 III ZPO erhoben wurde, was zur Folge hat, dass über den Rechtsweg auch erst im Urteil befunden werden kann (vgl. OLG Köln vom 10.4.1995, 8 U 62/94; LAG Sachsen vom 13.4.2000, 4 Ta 25/00; MüKo ZPO, 4 Aufl., § 17 a GVG Rn. 12).
  • BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 482/12

    AGG - Schadensersatz - Benachteiligung wegen der Weltanschauung

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 16.09.2015 - 3 Ca 1739/14
    Auch das Feststellungsinteresse für den Antrag 4) aus der Klageschrift (entstandene und noch entstehende materielle Schäden) ist gegeben, da sowohl nach dem Klagevortrag als auch nach dem gesamten Akteninhalt unter Berücksichtigung der Kammertermine durchaus eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Klägerin ein Schaden entstanden ist bzw. noch entstehen wird, z. B. durch entgehendes Entgelt (vgl. § 252 BGB) (vgl. hierzu BAG vom 20.6.2013, 8 AZR 482/12).
  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 08.05.2015 - 3 Ca 1739/14

    Auslegung und Umdeutung einer Kündigungserklärung - Maßregelungsverbot außerhalb

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 16.09.2015 - 3 Ca 1739/14
    Der Täter haftet über §§ 823, 253 BGB, der Arbeitgeber über § 12 AGG (im Anschluss an das Teilurteil des ArbG Weiden vom 8.5.2015 - 3 Ca 1739/14, BeckRS 2016, 68178).
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