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   ArbG Weiden/Oberpfalz, 22.01.2019 - 5 Ca 848/18   

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ArbG Weiden/Oberpfalz, 22.01.2019 - 5 Ca 848/18 (https://dejure.org/2019,49797)
ArbG Weiden/Oberpfalz, Entscheidung vom 22.01.2019 - 5 Ca 848/18 (https://dejure.org/2019,49797)
ArbG Weiden/Oberpfalz, Entscheidung vom 22. Januar 2019 - 5 Ca 848/18 (https://dejure.org/2019,49797)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 a, § 46 Abs. 2 § 64 Abs. 3; ZPO § 29, § 256; TVÜ-VKA § 29; MTAG § 1, § 2, § 9; GKG § 42 Abs. 2 S. 2
    Zutreffende Eingruppierung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 336/02

    Eingruppierung: Assistentin im Forschungsinstitut

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 22.01.2019 - 5 Ca 848/18
    Wie das F. nämlich bereits zu Vergütungsgruppe Vc, Fallgruppe 24 des BAT festgestellt hat, ist entsprechend dem Begriff des Arbeitsvorganges, bei dem es entscheidend auf das bei natürlicher Betrachtungsweise abgrenzbare Arbeitsergebnis ankommt, davon auszugehen, dass die einzelnen in dem Aufgabenkatalog nach Vergütungsgruppe Vc Fallgruppe 24 BAT genannten Aufgaben jeweils eigene Arbeitsvorgänge bilden, BAG 19.03.2003 - 4 AZR 336/02.

    Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn die auszuübende Tätigkeit in dem erforderlichen zeitlichen Umfang mindestens eine der in dem Aufgabenkatalog genannten komplexen Aufgaben enthält, vgl. ebenfalls BAG 19.03.2003 - 4 AZR 336/02 zu Vergütungsgruppe Vc Fallgruppe 24 BAT.

  • BAG, 27.01.2016 - 4 AZR 916/13

    Eingruppierung einer Bauleiterin

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 22.01.2019 - 5 Ca 848/18
    Vorliegend ist zwar keine Aufbaufallgruppe im formellen Sinne gegeben, denn eine solche liegt nur vor, wenn das Tätigkeitsmerkmal ein "Herausheben" aus dem in Bezug genommenen Tätigkeitsmerkmal der niedrigeren Gehaltsgruppe durch eine zusätzliche Anforderung ausdrücklich vorsieht, nicht aber schon dann, wenn - wie vorliegend - ein Tätigkeitsmerkmal im Vergleich zu einem anderen lediglich höhere Anforderungen stellt, BAG 27.01.2016 - 4 AZR 916/13.
  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 292/10

    Eingruppierung einer Fallmanagerin in einem Jobcenter

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 22.01.2019 - 5 Ca 848/18
    Diese Wertung erfordert einen wertenden Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten, also den Normaltätigkeiten, und setzt einen entsprechenden Tatsachenvortrag voraus, BAG 21.03.2012 - 4 AZR 292/10.
  • BAG, 28.01.2009 - 4 ABR 92/07

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 22.01.2019 - 5 Ca 848/18
    Die unbestimmten Rechtsbegriffe sind dann im Lichte der Oberbegriffe auszulegen, BAG 28.01.2009 - 4 ABR 92/07.
  • BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Bundesgericht

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 22.01.2019 - 5 Ca 848/18
    Das Feststellungsinteresse, § 256 ZPO, ist gegeben, vgl. zur Zulässigkeit der Eingruppierungsfeststellungsklage zuletzt etwa BAG 28.02.2018 - 4 AZR 816/16.
  • BAG, 17.10.1990 - 4 AZR 175/90

    Eingruppierung einer medizinisch-technischen Assistentin - Wiedereinsetzung in

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 22.01.2019 - 5 Ca 848/18
    Soweit dort mit Beispielen gearbeitet werde, geschehe dies eindeutig nur zur Beschreibung der dort genannten Tätigkeiten und führe diese nicht als Beispiele für die geforderten Aufgaben auf, BAG 17.10.1990 - 4 AZR 175/90.
  • BAG, 26.04.2017 - 4 AZR 331/16

    Eingruppierung eines Ausbilders - Anforderung an eine "Ausbildungswerkstatt"

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 22.01.2019 - 5 Ca 848/18
    Das F. überträgt seine bisherige Rechtsprechung zum BAT auf gleichgelagerte Konstellationen sowohl der neuen Entgeltordnung zum TV-L als auch der neuen Entgeltordnung zum TVöD, vgl. aktuell etwa BAG 25.01.2017 - 4 AZR 379/15 und BAG 26.04.2017 - 4 AZR 331/16.
  • BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 485/13

    Eingruppierung einer Sozialpädagogin - Tätigkeit in der Adoptionsvermittlung und

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 22.01.2019 - 5 Ca 848/18
    Tatsächlich getrennt sind Arbeitsschritte daher grundsätzlich nicht, wenn sich erst im Laufe der Bearbeitung herausstellt, welchen tariflich erheblichen Schwierigkeitsgrad der einzelne Fall aufweist, vgl. aktuell etwa BAG 24.02.2016 - 4 AZR 485/13.
  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 379/15

    Eingruppierung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit - EntgeltordnungTV-L

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 22.01.2019 - 5 Ca 848/18
    Das F. überträgt seine bisherige Rechtsprechung zum BAT auf gleichgelagerte Konstellationen sowohl der neuen Entgeltordnung zum TV-L als auch der neuen Entgeltordnung zum TVöD, vgl. aktuell etwa BAG 25.01.2017 - 4 AZR 379/15 und BAG 26.04.2017 - 4 AZR 331/16.
  • BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 521/11

    Eingruppierung einer Stationsassistentin - Überleitung in neue Vergütungsordnung

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 22.01.2019 - 5 Ca 848/18
    Arbeitnehmer haben somit die tatsächlichen Voraussetzungen einer klageweise begehrten Eingruppierung im Prozess darzulegen und ggf. auch zu beweisen, vgl. etwa BAG 20.03.2013 - 4 AZR 521/11.
  • BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 488/17

    Eingruppierung - korrigierende Rückgruppierung - Darlegungslast

  • BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 484/07

    Eingruppierung eines Landschaftsgärtners

  • LAG Nürnberg, 24.09.2019 - 6 Sa 93/19

    Eingruppierung von MTA/MTLA - schwierige Antikörperbestimmungen - Coombs-Tests

    Die Berufung der Klagepartei gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Weiden - Kammer Schwandorf - vom 22.01.2019, Az. 5 Ca 848/18, wird auf Kosten der Berufungsführerin zurückgewiesen.

    Das Urteil des Arbeitsgerichtes Weiden, Az: 5 Ca 848/18 wird abgeändert und es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin ab 01.01.2017 Entgelt nach der Entgeltgruppe EG 9 b der Entgeltordnung zum TVöD-VKA Teil B XI 10 zu bezahlen.

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