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   ArbG Weiden/Oberpfalz, 30.11.2016 - 3 Ca 734/16   

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https://dejure.org/2016,52486
ArbG Weiden/Oberpfalz, 30.11.2016 - 3 Ca 734/16 (https://dejure.org/2016,52486)
ArbG Weiden/Oberpfalz, Entscheidung vom 30.11.2016 - 3 Ca 734/16 (https://dejure.org/2016,52486)
ArbG Weiden/Oberpfalz, Entscheidung vom 30. November 2016 - 3 Ca 734/16 (https://dejure.org/2016,52486)
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  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 1055/94

    Eingruppierung eines Schulhausmeisters

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 30.11.2016 - 3 Ca 734/16
    Das Bundesärbeitsgericht definiert Verantwortung im Sinne einer Alleinverantwortung als die Verpflichtung, allein dafür einstehen zu müssen, dass in dem übertragenen Dienst- oder Arbeitsbereich die dort zu erledigenden Aufgaben sachgerecht, pünktlich und vorschriftsmäßig ausgeführt werden (vgl. BAG vom 12.6.1996, 4 AZR 1055/94).
  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 482/94

    Eingruppierung einer leitenden Krankengymnastin

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 30.11.2016 - 3 Ca 734/16
    Dabei geht die Kammer wie der Kläger davon aus, dass der Tarifbegriff "überwachen" als das Beaufsichtigen von jemandem oder etwas und als das Kontrollieren, ob etwas ordnungsgemäß geschieht oder ordnungsgemäß erledigt wird, zu verstehen ist (vgl! BAG vom 25.10.1995, 4 AZR 482/94; vgl. auch Richter/Gamisch, Mohr, Eingruppierung Tarifvertrag Versorgung, 2015, S. 82).
  • BAG, 14.11.2012 - 10 AZR 685/11

    Wechselschichtzulage - versorgungstypische Wechselschichtarbeit

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 30.11.2016 - 3 Ca 734/16
    In den Fällen, in denen die Tarifvertragsparteien eine partielle Beschränkung des tariflichen Geltungsbereichs nach Einbeziehung von Unternehmen außerhalb des originären Geltungsbereichs (wie z.B. Müllverbrennungsanlagen) für angebracht erachtet haben, haben sie dies nachträglich durch Änderungstarifvertrag inzwischen eindeutig geregelt, z.B. in §§ 10 IX, 17 II TV-V - Protokollerklärung (vgl. BAG vom 14.11.2012, 10 AZR 685/11).
  • LAG Hamm, 16.10.2008 - 8 Sa 465/08

    Tarifliche Eingruppierung / Tarifvertrag Versorgungsbetriebe / Entgeltgruppe 10

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 30.11.2016 - 3 Ca 734/16
    Zu diesem Schluss kommt das Gericht mit Blick auf die sich in der Größe des Beklagten (nach eigenen Angaben werden ca. 1,8 Mio. Einwohner über das Müllkraftwerk von Haus-, Sperr- und Gewerbemüll entsorgt, vgl. Internetauftritt des Beklagten) widerspiegelnde Bedeutung der Anlage für die Bevölkerung (vgl. zu diesem Aspekt im Beispiel 10.3.4 der Anlage 1 zum TV-V: LAG Hamm vom 1.6-10.2008, 8 Sa 465/08).
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