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ArbG Wesel, 24.01.2020 - 5 Ca 1646/19 |
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Verfahrensgang
- ArbG Wesel, 24.01.2020 - 5 Ca 1646/19
- LAG Düsseldorf, 13.01.2021 - 12 Sa 284/20
Wird zitiert von ...
- LAG Düsseldorf, 13.01.2021 - 12 Sa 284/20
Eingruppierung bei fehlender tariflicher Eingruppierungsbestimmung
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 24.01.2020 - 5 Ca 1646/19 - teilweise abgeändert und festgestellt, dass das beklagte Land verpflichtet ist, an den Kläger für die Zeit ab dem 16.02.2018 eine Vergütung nach der Entgeltgruppe 9 mit regulärer Stufenlaufzeit, ab dem 01.01.2019 Entgeltgruppe 9b Entgeltordnung (TV-L) zu zahlen und darüber hinaus verpflichtet ist, die nachzuzahlenden Beträge ab dem auf den jeweiligen Fälligkeitstag folgenden Tag mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.Der Kläger beantragt nach Rücknahme der Berufung im Übrigen zuletzt, das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 24.01.2020 - 5 Ca 1646/19 - abzuändern und wie folgt neu zu fassen: Es wird festgestellt, dass das beklagte Land verpflichtet ist, an ihn für die Zeit ab dem 16.02.2018 eine Vergütung nach der Entgeltgruppe EG 9 mit regulärer Stufenlaufzeit (künftig EG 9b) Entgeltordnung (TV-L) in der jeweils gültigen Fassung zu zahlen und darüber hinaus verpflichtet ist, die nachzuzahlenden Beträge ab dem auf den jeweiligen Fälligkeitstag folgenden Tag mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.