Rechtsprechung
   ArbG Wesel, 28.11.2018 - 2 BV 18/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,39739
ArbG Wesel, 28.11.2018 - 2 BV 18/18 (https://dejure.org/2018,39739)
ArbG Wesel, Entscheidung vom 28.11.2018 - 2 BV 18/18 (https://dejure.org/2018,39739)
ArbG Wesel, Entscheidung vom 28. November 2018 - 2 BV 18/18 (https://dejure.org/2018,39739)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,39739) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Sonstiges

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • ArbG Iserlohn, 17.01.2019 - 4 Ca 1559/18
    Im Rahmen einer vom Arbeitsgericht Iserlohn mit Beschluss vom 16.07.2018 (Az.: 2 BV 18/18) eingesetzten Einigungsstelle wurden die Verhandlungen über den Abschluss eines Interessenausgleichs betreffend die Stilllegung des Betriebs in Q sodann am 13.09.2018 nach zwei Sitzungen mit einer Mehrheit von 4:0 Stimmen für gescheitert erklärt.

    Mit einem am 05.07.2018 beim Arbeitsgericht Iserlohn eingegangenen Schriftsatz vom selben Tag habe die Beklagte sodann die Einleitung des oben bereits erwähnten Beschlussverfahrens zur Einsetzung einer Einigungsstelle beantragt (Az.: 2 BV 18/18).

    Nachdem innerbetriebliche Verhandlungen über einen Interessenausgleich - unabhängig von deren Umfang und Tiefe - von der Beklagten für gescheitert erklärt worden waren, hat das Arbeitsgericht Iserlohn mit Beschluss vom 16.07.2018 (2 BV 18/18 sowie bestätigender Beschluss des LAG Hamm vom 20.08.2018, 7 TaBV 43/18) eine Einigungsstelle eingesetzt.

    Gerichtsbekannt wurde mit Beschluss des Arbeitsgericht Iserlohn (16.07.2018, 2 BV 18/18) und bestätigendem Beschluss der LAG Hamm (20.08.2018, 7 TaBV 43/18) eine Einigungsstelle unter Vorsitz des Richters M3 eingesetzt.

  • ArbG Iserlohn, 17.01.2019 - 4 Ca 1603/18
    Im Rahmen einer vom Arbeitsgericht Iserlohn mit Beschluss vom 16.07.2018 (Az.: 2 BV 18/18) eingesetzten Einigungsstelle wurden die Verhandlungen über den Abschluss eines Interessenausgleichs betreffend die Stilllegung des Betriebs in Q sodann am 13.09.2018 nach zwei Sitzungen mit einer Mehrheit von 4:0 Stimmen für gescheitert erklärt.

    Mit einem am 05.07.2018 beim Arbeitsgericht Iserlohn eingegangenen Schriftsatz vom selben Tag habe die Beklagte sodann die Einleitung des oben bereits erwähnten Beschlussverfahrens zur Einsetzung einer Einigungsstelle beantragt (Az.: 2 BV 18/18).

    Nachdem innerbetriebliche Verhandlungen über einen Interessenausgleich - unabhängig von deren Umfang und Tiefe - von der Beklagten für gescheitert erklärt worden waren, hat das Arbeitsgericht Iserlohn mit Beschluss vom 16.07.2018 (2 BV 18/18 sowie bestätigender Beschluss des LAG Hamm vom 20.08.2018, 7 TaBV 43/18) eine Einigungsstelle eingesetzt.

    Gerichtsbekannt wurde mit Beschluss des Arbeitsgericht Iserlohn (16.07.2018, 2 BV 18/18) und bestätigendem Beschluss der LAG Hamm (20.08.2018, 7 TaBV 43/18) eine Einigungsstelle unter Vorsitz des ehemaligen Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts Frankfurt M1 eingesetzt.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht