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ArbG Wetzlar, 05.02.2008 - 1 Ca 186/07 |
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Verfahrensgang
- ArbG Wetzlar, 05.02.2008 - 1 Ca 186/07
- LAG Hessen, 26.09.2008 - 10 Sa 295/08
- BAG, 23.02.2010 - 9 AZR 71/09
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 26.09.2008 - 10 Sa 295/08
Schadenersatz bei mangelnder Sicherung des Altersteilzeitwertguthaben gegen das …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wetzlar vom 05. Februar 2008 - 1 Ca 186/07 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Wetzlar hat mit Urteil vom 05. Februar 2008 - 1 Ca 186/07 - die Klage abgewiesen.
auf die Berufung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts Wetzlar vom 05. Februar 2008, Az.: 1 Ca 186/07, abzuändern und festzustellen, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger allen Schaden zu ersetzen, den er daraus erleidet, dass der Beklagte entgegen der vertraglichen Verpflichtung seine Insolvenzsicherung in Form eines Avalkreditrahmenvertrages zur Absicherung der Ansprüche des Klägers aus der Altersteilzeitvereinbarung zwischen dem Kläger und der Firma A. vom 30.12.2005 abgeschlossen hat;.