Rechtsprechung
ArbG Wetzlar, 05.07.1988 - 1 Ca 129/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten über Werkswohnungen
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
§§ 29a ZPO, 2 Abs. 1 S. 4a ArbGG, 565b BGB, 565e BGB
Ausschließliche Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte (Amtsgericht) für Streitigkeiten über Werkswohnungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 272 (Ls.)
- NZA 1989, 233
- DB 1989, 536
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Baden-Württemberg, 22.07.1970 - 8 Ta 11/70 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 02.11.1999 - 5 AZB 18/99
Rechtsweg für Streitigkeiten aus der Überlassung von Werkdienstwohnungen
a) Unter Hinweis auf die Sachnähe der Amtsgerichte zu den mit der Überlassung von Wohnraum verbundenen Rechtsfragen und die regelmäßig örtlich größere Nähe der Amtsgerichte und im Hinblick auf die Wahrung der Einheitlichkeit des Mietrechts wird die Auffassung vertreten, auch für Werkdienstwohnungen sei der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben; teilweise wird dies dahin eingeschränkt, das gelte jedenfalls dann, wenn es sich um kündigungsgeschützten Werkdienstwohnraum im Sinne des § 565 e BGB handele (ArbG Wetzlar, NZA 1989, 233; ArbG Hannover, DB 1991, 1838; LG Kiel, AP BGB § 565 e Nr. 2; LG Detmold, ZMR 1968, 321;… BGB-RGRK-Gelhaar, aaO, § 565 e Rz 4, 5;… Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 3. Aufl., § 2 Rz 61; Matthes, BB 1968, 551;… Sternel, Mietrecht aktuell, 3. Aufl., Rz 1398;… Fischer, in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, Kap. VIII Rz 16). - BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 425/89
Wartezeit nach § 1 KSchG - Anrechnung früherer Arbeitsverhältnisse
Der Kläger erhob gegen die ihm ausgesprochene Kündigung Klage (Arbeitsgericht Celle - 1 Ca 129/88 -); jener Rechtsstreit ist infolge der Konkurseröffnung über das Vermögen der Firma G... GmbH, D..., seit dem 8. August 1988 unterbrochen. - ArbG Hannover, 14.11.1990 - 10 Ca 379/90 1 Für Streitigkeiten um Mieterhöhungsverlangen im Recht der Werkdienstwohnungen ist das Amtsgericht ausschließlich zuständig (Anschluß an Arbeitsgericht Wetzlar, Beschluß vom 5.7.1988 - 1 Ca 129/88, NZA 1989 S. 233 f., 234).