Rechtsprechung
ArbG Wetzlar, 17.05.2002 - 2 Ca 509/00 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Wetzlar, 15.05.2002 - 2 Ca 509/00
- ArbG Wetzlar, 17.05.2002 - 2 Ca 509/00
- LAG Hessen, 13.08.2002 - 16 Ta 255/02
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 13.08.2002 - 16 Ta 255/02
Zwangsvollstreckung; Erfüllungseinwand; Zeugnis
Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Wetzlar vom 15. Mai 2002 - 2 Ca 509/00 - wird auf Kosten der Gläubigerin mit dem klarstellenden Zusatz zurückgewiesen, dass der Zwangsmittelantrag der Gläubigerin zurückgewiesen wird.