Rechtsprechung
ArbG Wetzlar, 21.01.2009 - 2 Ca 83/08 |
Verfahrensgang
- ArbG Wetzlar, 21.01.2009 - 2 Ca 83/08
- LAG Hessen, 08.12.2009 - 1 Sa 394/09
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 08.12.2009 - 1 Sa 394/09
Führungsverhalten einer Kindergartenleiterin - Vertragsverstoß - mangelnde …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wetzlar vom 21. Januar 2009 - 2 Ca 83/08 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Das Arbeitsgericht Wetzlar hat mit einem am 21. Januar 2009 verkündeten, der Beklagten am 02. Februar 2009 zugestellten Urteil - 2 Ca 83/08 (Bl. 306 - 316 d. A.) - der Klage stattgegeben und den Hilfsantrag der Beklagten zurückgewiesen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Wetzlar - 2 Ca 83/08 - vom 21. Januar 2009 abzuändern und die Klage abzuweisen.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wetzlar vom 21. Januar 2009 - 2 Ca 83/08 - ist als in einem Rechtsstreit über eine Kündigung eingelegt gem. §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. c ArbGG und bezüglich des Weiterbeschäftigungsantrags gem. §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. b ArbGG nach dem Wert des Beschwerdegegenstandes statthaft und auch darüber hinaus zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, §§ 66 Abs. 1 ArbGG, 519, 520 Abs. 1, 3 und 5 ZPO.