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ArbG Wetzlar, 26.05.2010 - 2 BV 23/09 |
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Verfahrensgang
- ArbG Wetzlar, 26.05.2010 - 2 BV 23/09
- LAG Hessen, 16.06.2011 - 9 TaBV 126/10
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 16.06.2011 - 9 TaBV 126/10
Erforderlichkeit einer Betriebsratsschulung
Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Wetzlar vom 26. Mai 2010 - 2 BV 23/09 - abgeändert.Das Arbeitsgericht Wetzlar hat den Antrag durch Beschluss vom 26. Mai 2010 - 2 BV 23/09 - zurückgewiesen.
den Beschluss des Arbeitsgerichts Wetzlar vom 26. Mai 2010 - 2 BV 23/09 - abzuändern und die Beteiligte zu 11) zu verpflichten, die Beteiligten zu 1) bis 10) von der Verpflichtung zur Zahlung der Schulungskosten für die Teilnahme an dem Seminar des Bildungswerkes A e. V. mit dem Thema Flexible Arbeitszeiten und die Mitbestimmung des Betriebsrates vom 14. April 2009 in B in Höhe von EUR 1.995,00 zzgl.