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ArbG Wiesbaden, 07.02.2019 - 4 Ca 232/18 |
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Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 07.02.2019 - 4 Ca 232/18
- LAG Hessen, 20.12.2019 - 14 Sa 329/19
- BAG, 23.02.2021 - 5 AZR 213/20
- LAG Hessen, 22.04.2022 - 14 Sa 797/21
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Hessen, 20.12.2019 - 14 Sa 329/19 Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 07.02.2019 - 4 Ca 232/18 - teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt,.
das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 7. Februar 2019 - 4 Ca 232/18 - teilweise abzuändern und.
- LAG Hessen, 22.04.2022 - 14 Sa 797/21
Anrechnung eines böswillig unterlassenen, anderweitigen Zwischenverdienstes auf …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 07.02.2019 - Az.: 4 Ca 232/18 - teilweise abgeändert und die Beklagte über die bereits rechtskräftige Verurteilung hinaus verurteilt,.das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 7. Februar 2019 - 4 Ca 232/18 - teilweise abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 33.431,17 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 7.800,61 EUR seit dem 2. Juni 2018 sowie aus jeweils weiteren 12.815,28 EUR seit dem 2. Juli 2018 und dem 2. August 2018 zu zahlen;.
- LAG Hessen, 26.06.2019 - 18 Sa 607/18
Anstellungsvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingungen; Unangemessene …
Der Kläger hat in einem weiteren Rechtstreit der Parteien vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden u.a. Annahmeverzugslohn ab 14. Mai 2018 bis 30. September 2018 gefordert (Az. - 4 Ca 232/18).