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ArbG Wiesbaden, 12.05.2022 - 9 Ca 73/22 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 12.05.2022 - 9 Ca 73/22
- LAG Hessen, 21.02.2023 - 12 Sa 1114/22
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 21.02.2023 - 12 Sa 1114/22
Abgrenzung zwischen baugewerblicher Tätigkeit und Raumausstatter-Gewerbe im …
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 12. Mai 2022 - 9 Ca 73/22 SK - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 12. Mai 2022 - 9 Ca 73/22 SK - abzuändern und die Klage abzuweisen.
Die gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 12. Mai 2022 - 9 Ca 73/22 SK - eingelegten Berufung des Beklagten ist zulässig.