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   ArbG Wiesbaden, 13.06.2018 - 11 BVGa 5/18   

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https://dejure.org/2018,16841
ArbG Wiesbaden, 13.06.2018 - 11 BVGa 5/18 (https://dejure.org/2018,16841)
ArbG Wiesbaden, Entscheidung vom 13.06.2018 - 11 BVGa 5/18 (https://dejure.org/2018,16841)
ArbG Wiesbaden, Entscheidung vom 13. Juni 2018 - 11 BVGa 5/18 (https://dejure.org/2018,16841)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    BetrVG, EBRG
    Für die Begründung der internationalen Zuständigkeit sowie der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte nach § 2a Abs. 1 Nr. 3b ArbGG und der örtlichen Zuständigkeit nach § 82 Abs. 2 S.1 ArbGG genügt die bloße Rechtsbehauptung der Zuständigkeit, wenn darüber gestritten wird, ob es ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2018, 444
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 07.04.2003 - 5 AZB 2/03

    Rechtsweg - Vertreter ohne Vertretungsmacht

    Auszug aus ArbG Wiesbaden, 13.06.2018 - 11 BVGa 5/18
    Es handelt sich um eine doppelrelevante Tatsache, die sowohl im Rahmen der Zulässigkeit als auch im Rahmen der Begründetheit zu prüfen wäre, so dass für die Begründung der Zuständigkeit die bloße Rechtsbehauptung genügt (vgl. zu den Voraussetzungen für die Annahme einer doppelrelevante Tatsache ErfK/Koch, 18. Aufl. 2018, ArbGG § 2 Rn. 36; zur Doppelrelevanz bei Inanspruchnahme des vollmachtlosen Vertreters anstelle des Arbeitgebers BAG, Beschluss vom 7.4. 2003 - 5 AZB 2/03, NZA 2003, 813).
  • BAG, 16.07.1996 - 3 ABR 13/95

    Unzulässiges Beschlußverfahren aufgrund anderweiter Rechtshängigkeit

    Auszug aus ArbG Wiesbaden, 13.06.2018 - 11 BVGa 5/18
    b) Der Wechsel des satzungsmäßigen Sitzes der Beteiligten zu 2 am 30. Mai 2018 hat auf die örtliche Zuständigkeit im vorliegenden Verfahren keinen Einfluss, da zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit (Zustellung der Antragsschrift am 28. Mai 2018, Bl. 87 der Akte) der satzungsmäßige Sitz der Beteiligten zu 2 noch in B war, § 80 Abs. 2 ArbGG i.V.m. § 261 Abs. 3 Z. 2 ZPO (Zur Anwendbarkeit des § 261 ZPO im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren vgl. BAG, Beschluss vom 16.07.1996 - 3 ABR 13/95, NZA 1997, 337).
  • ArbG Köln, 25.05.2012 - 5 BV 208/11

    Unterlassungsanspruch eines europäischen Betriebsrats nach dem EBRG im

    Auszug aus ArbG Wiesbaden, 13.06.2018 - 11 BVGa 5/18
    Richtet sich die Klage nicht gegen die zentrale Leitung oder deren Vertreter, ist der Antrag unbegründet (vgl. ArbG Köln, Beschluss vom 25. Mai 2012 - 5 BV 208/11 Rz. 43 -, juris).
  • BAG, 17.12.2015 - 2 AZR 304/15

    ("Vorsorgliche" Änderungskündigung - Auslegung des Klageantrags

    Auszug aus ArbG Wiesbaden, 13.06.2018 - 11 BVGa 5/18
    Es ist zwar zulässig, einen einzelnen Klageantrag hilfsweise zu stellen, sofern er von der Sachentscheidung des Gerichts über einen anderen Anspruch abhängig gemacht wird (vgl. etwa BAG, Urteil vom 17.12.2015 - 2 AZR 304/15, Rz. 16, NZA 2016, 568 mwN), ein solcher Fall liegt jedoch nicht vor.
  • BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 32/99

    Auskunftsanspruch nach § 5 Abs. 1 EBRG gegen fingierte zentrale Leitung

    Auszug aus ArbG Wiesbaden, 13.06.2018 - 11 BVGa 5/18
    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 29 Juni 2004, Az. 1 ABR 32/99, juris.
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