Rechtsprechung
ArbG Wiesbaden, 14.06.2017 - 7 Ca 2024/16 |
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 14.06.2017 - 7 Ca 2024/16
- ArbG Wiesbaden, 14.06.2017 - 17 Ca 2024/16
- LAG Hessen, 07.06.2018 - 19 Sa 1243/17
- BAG - 10 AZN 704/18 (anhängig)
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 07.06.2018 - 19 Sa 1243/17
Unverbindliche Leistungsbestimmung der Arbeitgeberin (§ 315 Abs. 3 S. 1 BGB). …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 14. Juni 2017 - 7 Ca 2024/16 - teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger weitere 47.057,14 Euro brutto nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 1. August 2017 zu zahlen.Wegen des weiteren unstreitigen Sachverhalts, des Vortrags der Parteien im ersten Rechtszug und der dort gestellten Anträge wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 14. Juni 2017 - 7 Ca 2024/16 - gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen (Bl. 197-204 d.A.).
das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 14. Juni 2017 - 7 Ca 2024/16 - teilweise abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger weitere 47.057,14 EUR brutto nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 01. August 2017 zu zahlen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 14. Juni 2017 - 7 Ca 2024/16 - teilweise abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.
Die Berufung des Klägers und die Berufung der Beklagten gegen das am 14. Juni 2017 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden - 7 Ca 2024/16 - ist jeweils zulässig.