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ArbG Wiesbaden, 18.12.2008 - 5 Ca 46/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- arbeitsrecht-hessen.de
Versetzung nach Rückkehr aus Mutterschutz; Diskriminierung wegen des Geschlechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- beck-blog (Kurzinformation)
Nur 10.000 Euro Entschädigung wegen Diskriminierung
- beck-blog (Kurzinformation)
500.000-Euro-Klage wegen Diskriminierung - keine Einigung
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Aufgaben einer Schwangeren dauerhaft an Kollegen übertragen - Entschädigungsanspruch?
- ra-felsmann.de (Pressemitteilung)
Entschädigung wegen Diskriminierung
- hessen.de (Pressemitteilung)
§ 15 AGG
Klage einer Arbeitnehmerin türkischer Abstammung wegen Diskriminierung - arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
AGG: Vorerst keine amerikanischen Verhältnisse bei Entschädigung und Schadensersatz
- antidiskriminierungsstelle.de
(Kurzinformation)
Zuweisung eines Arbeitsplatzes - Rückkehr aus Mutterschutz
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 18.12.2008 - 5 Ca 46/08
- LAG Hessen - 12 Sa 68/09 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Düsseldorf, 26.03.2013 - 17 Sa 602/12
893.000 Euro Schmerzensgeld wegen Mobbing?
"In Anlehnung an eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Wiesbaden (5 Ca 46/08)" (Schriftsatz vom 21.11.2011, Bl. 483 d. Akten) setze sie das Schmerzensgeld in Bezug zu einem Bußgeld wegen Falschparkens. - LAG Hessen - 12 Sa 68/09 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Diskriminierungsverfahren
Gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden - 5 Ca 46/08 - vom 18. Dezember 2008, in dem die Klage einer Arbeitnehmerin türkischer Abstammung wegen Diskriminierung aufgrund ihrer ethnischen Herkunft und ihres Geschlechts auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 433.958,74 und auf Zahlung einer Entschädigung von mindestens 43.272,00 sowie Übernahme ihrer Anwaltskosten überwiegend abgewiesen und die Beklagte lediglich zur Zahlung einer Entschädigung von 10.818,00 verurteilt worden ist, haben beide Parteien Berufung bei dem Hessischen Landesarbeitsgericht eingelegt.