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ArbG Wiesbaden, 22.06.2018 - 11 Ca 437/17 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 22.06.2018 - 11 Ca 437/17
- LAG Hessen, 06.09.2018 - 8 Ta 275/18
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 06.09.2018 - 8 Ta 275/18
Gegenstand der Zwangsvollstreckung können nur im Titel verbürgte Ansprüche sein …
Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 22. Juni 2018 - 11 Ca 437/17 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Wiesbaden hat mit Beschluss vom 31. August 2017 in dem Rechtsstreit - 11 Ca 437/17 - das Zustandekommen eines gerichtlichen Vergleichs festgestellt.