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ArbG Wiesbaden, 29.11.2021 - 10 Ca 321/21 |
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Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 29.11.2021 - 10 Ca 321/21
- LAG Hessen, 27.01.2023 - 14 Sa 359/22
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 27.01.2023 - 14 Sa 359/22
Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Anforderungen an …
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 29.11.2021 - 10 Ca 321/21 - teilweise abgeändert und die Klage hinsichtlich des Antrags auf Schadensersatz wegen Verletzung von Art. 13 DSGVO vollständig abgewiesen.Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 29.11.2021 - 10 Ca 321/21 - teilweise abgeändert und der Beklagte verurteilt, an die Klägerin weitere 1.000 Euro Schadensersatz wegen Verletzung der Auskunftspflicht nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO zu zahlen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 29. November 2021 - 10 Ca 321/21 - teilweise abzuändern und die Zahlungsklage sowie die Kündigungsschutzklage abzuweisen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 29. November 2021 - 10 Ca 321/21 - teilweise abzuändern.