Rechtsprechung
ArbG Wuppertal, 06.09.2011 - 7 BV 36/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Aktives und passives Wahlrecht der Arbeitnehmer des abhängigen Unternehmens zur Aufsichtsratswahl im herrschenden Unternehmen
Verfahrensgang
- ArbG Wuppertal, 06.09.2011 - 7 BV 36/11
- ArbG Wuppertal, 10.10.2011 - 7 BV 36/11
Papierfundstellen
- ZIP 2012, 1079
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 24/03
Nichtigkeit einer Betriebsratswahl
Auszug aus ArbG Wuppertal, 06.09.2011 - 7 BV 36/11
Es muss ein sowohl offensichtlicher als auch besonders grober Verstoß gegen Wahlvorschriften vorliegen (BAG 19.11.2003 - 7 ABR 24/03 - Juris; LAG Baden Württemberg 04.07.2007 - 2 TaBV 3/06 - Juris).Nur in diesem Ausnahmefall, in dem für jeden evident ist, dass wirksam gewählte Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nicht vorhanden sind, ist die Wahl von Anfang an nichtig (LAG Baden Württemberg 04.07.2007 - 2 TaBV 3/06 - Juris; zur Betriebsratswahl: BAG 19.11.2003 - 7 ABR 24/03 - Juris).
- LAG Baden-Württemberg, 04.07.2007 - 2 TaBV 3/06
Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Anfechtung und Nichtigkeit der Wahl - …
Auszug aus ArbG Wuppertal, 06.09.2011 - 7 BV 36/11
Es muss ein sowohl offensichtlicher als auch besonders grober Verstoß gegen Wahlvorschriften vorliegen (BAG 19.11.2003 - 7 ABR 24/03 - Juris; LAG Baden Württemberg 04.07.2007 - 2 TaBV 3/06 - Juris).Nur in diesem Ausnahmefall, in dem für jeden evident ist, dass wirksam gewählte Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nicht vorhanden sind, ist die Wahl von Anfang an nichtig (LAG Baden Württemberg 04.07.2007 - 2 TaBV 3/06 - Juris; zur Betriebsratswahl: BAG 19.11.2003 - 7 ABR 24/03 - Juris).
- BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 57/03
Betriebsratsfähigkeit eines Betriebsteils
Auszug aus ArbG Wuppertal, 06.09.2011 - 7 BV 36/11
Anders als die Wahlanfechtung, die gemäß § 11 Abs. 1 DrittelbG fristgebunden und gemäß § 11 Abs. 2 DrittelbG bestimmten Personenkreis Vorbehalten ist, kann die Nichtigkeit der Wahl von jedermann jederzeit geltend gemacht werden, sofern hieran ein rechtliches Interesse besteht (BAG 16.04.2008 - 7 ABR 6/07 - Juris;… Erfurter Kommentar/Oetker, Auflage 2011, § 11 DrittelbG Rdnr. 8; vgl. zur Betriebsratswahl: BAG - 7 ABR 57/03 - Juris). - BAG, 16.04.2008 - 7 ABR 6/07
Aufsichtsratswahl - Statusverfahren
Auszug aus ArbG Wuppertal, 06.09.2011 - 7 BV 36/11
Anders als die Wahlanfechtung, die gemäß § 11 Abs. 1 DrittelbG fristgebunden und gemäß § 11 Abs. 2 DrittelbG bestimmten Personenkreis Vorbehalten ist, kann die Nichtigkeit der Wahl von jedermann jederzeit geltend gemacht werden, sofern hieran ein rechtliches Interesse besteht (BAG 16.04.2008 - 7 ABR 6/07 - Juris;… Erfurter Kommentar/Oetker, Auflage 2011, § 11 DrittelbG Rdnr. 8; vgl. zur Betriebsratswahl: BAG - 7 ABR 57/03 - Juris).