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   ArbG Wuppertal, 08.03.2022 - 2 Ca 27/22   

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ArbG Wuppertal, 08.03.2022 - 2 Ca 27/22 (https://dejure.org/2022,4592)
ArbG Wuppertal, Entscheidung vom 08.03.2022 - 2 Ca 27/22 (https://dejure.org/2022,4592)
ArbG Wuppertal, Entscheidung vom 08. März 2022 - 2 Ca 27/22 (https://dejure.org/2022,4592)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Niedersachsen, 20.02.2023 - 1 Sa 702/22

    Mutterschutzlohn; Provision; Berechnung; variable Vergütung

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hildesheim vom 24.08.2022 - 2 Ca 27/22 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hildesheim vom 24.08.2022, Az. 2 Ca 27/22, abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin Provisionen in Höhe von 3.004,58 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf den sich 444, 68 EUR brutto ergebenden Nettobetrag seit dem 01.10.2021, auf den sich 395, 40 EUR brutto ergebenden Nettobetrag seit dem 01.11.2021 sowie auf den sich aus 2.164,50 EUR brutto ergebenden Nettobetrag seit dem 01.12.2021 zu zahlen.

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