Rechtsprechung
ArbG Wuppertal, 08.03.2022 - 2 Ca 27/22 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,4592) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Sonstiges
- Google (Suche)
Wird zitiert von ...
- LAG Niedersachsen, 20.02.2023 - 1 Sa 702/22
Mutterschutzlohn; Provision; Berechnung; variable Vergütung
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hildesheim vom 24.08.2022 - 2 Ca 27/22 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Hildesheim vom 24.08.2022, Az. 2 Ca 27/22, abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin Provisionen in Höhe von 3.004,58 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf den sich 444, 68 EUR brutto ergebenden Nettobetrag seit dem 01.10.2021, auf den sich 395, 40 EUR brutto ergebenden Nettobetrag seit dem 01.11.2021 sowie auf den sich aus 2.164,50 EUR brutto ergebenden Nettobetrag seit dem 01.12.2021 zu zahlen.